Verbesserte Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung
Bundesrat will das Strafrechtsübereinkommen und das Zusatzprotokoll des Europarates gegen die Korruption ratifizieren
Medienmitteilungen, EJPD, 20.08.2003
Bern, 20.08.2003. Der Bundesrat unterstützt die internationalen Bestrebungen zur wirksamen Bekämpfung der Korruption. Zu diesem Zweck soll die Schweiz das Strafrechtsübereinkommen und Zusatzprotokoll des Europarates gegen die Korruption ratifizieren und ihr strafrechtliches Abwehrdispositiv ergänzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine entsprechende Vorlage in Vernehmlassung zu schicken.
Die Schweiz hat in den letzten Jahren die Prävention und Bekämpfung der Korruption kontinuierlich verstärkt. Am 1. Mai 2000 ist das neue Korruptionsstrafrecht in Kraft getreten, womit unter anderem die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger strafbar geworden ist. Das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Europarats-Übereinkommen verfolgt einen wesentlich breiteren Ansatz als andere, von der Schweiz in der Vergangenheit bereits ratifizierte Konventionen: das neue internationale Vertragswerk thematisiert nunmehr alle Arten von Bestechung.
