Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Medienmitteilungen, EJPD, 19.11.2003
Bern, 19.11.2003. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen von fünf Kantonen zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.
Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:
- Kanton Zürich: Neuorganisation der Schulpflege;
- Kanton Glarus: Neuorganisation der Jugendstrafrechtspflege und Ausdehnung der gegenseitigen Unterstützungspflicht;
- Kanton Solothurn: kleineres Quorum für das Veto des Grossen Rates gegen Verordnungen des Regierungsrates;
- Kanton Appenzell Innerrhoden: Verwantwortlichkeit von Verwaltungsbeamten;
- Kanton Aargau: Verkleinerung des Grossen Rates und Reform der Wahlkreise.
