Bundesamt für Justiz

Mutmassliche ETA-Aktivistin an Spanien ausgeliefert

Die Argumente der Schweiz überzeugen den UNO-Ausschuss gegen die Folter, die aufschiebende Wirkung aufzuheben

Medienmitteilungen, BJ, 10.01.2003

Bern, 10.1.2003. Die Schweiz hat heute die mutmassliche ETA-Aktivistin Gabriele Kanze an Spanien ausgeliefert. Die deutsche Staatsangehörige flog am Nachmittag in Zürich in Begleitung von vier spanischen Polizeibeamten nach Madrid ab.

Die Frau befand sich seit dem 14. März 2002 in der Schweiz in Auslieferungshaft. Die spanischen Behörden verdächtigen sie, in Barcelona unter ihrem Namen zwei Wohnungen gemietet zu haben. Diese Wohnungen hätten anderen ETA-Aktivisten als Unterschlupf und Versteck für Waffen und Sprengstoffe gedient, womit verschiedene Anschläge verübt worden seien. Das Bundesamt für Justiz (BJ) bewilligte am 7. August 2002 die Auslieferung unter dem Vorbehalt, dass die spanischen Behörden die Frau nicht wegen allfälliger politischer Hintergründe der ihr zur Last gelegten Straftaten verfolgen oder bestrafen. Am 21. Oktober 2002 wies das Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid des BJ ab und bewilligte seinerseits die Auslieferung.

Auslieferung durch Beschwerde an das Anti-Folter-Ausschuss verzögert

Die Auslieferung wurde jedoch vorerst aufgeschoben, weil Gabriele Kanze in einer Beschwerde an den UNO-Ausschuss gegen die Folter geltend gemacht hatte, dass ihre Auslieferung an Spanien das "Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" verletzen würde, und der Ausschuss die Schweiz um provisorische Massnahmen (aufschiebende Wirkung) ersucht hatte. In seiner Stellungnahme zuhanden des Ausschusses unterstrich das BJ wie zuvor schon das Bundesgericht, dass Einzelfälle von Misshandlungen in spanischen Gefängnissen zwar nicht ausgeschlossen seien, dass es aber keine systematische Folterpraxis gebe. Die Beschwerdeführerin lege folglich nicht konkret dar, dass sie persönlich Gefahr laufe, in Spanien gefoltert oder unmenschlich oder erniedrigend behandelt zu werden. Eine Reihe von Garantien, insbesondere der Umstand, dass Spanien sich zahlreichen völkerrechtlichen Kontrollmechanismen im Bereich der Menschenrechte unterworfen habe, schliesse vielmehr jegliches Risiko aus.

Am 7. Januar 2003 teilte der Besondere Berichterstatter des Anti-Folter-Ausschusses der Schweiz mit, dass es sein Ersuchen um provisorische Massnahmen zurückziehe. Damit stand einem Vollzug der Auslieferung nichts mehr im Weg. Über die Beschwerde selbst hat der Ausschuss noch nicht entschieden.

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