Bundesamt für Justiz

Infostar wird schrittweise eingeführt

Zivilstandsregister werden informatisiert und vernetzt

Medienmitteilungen, BJ, 17.03.2003

Bern, 17.3.2003. Die Kantone und Zivilstandsämter werden ab heute schrittweise an das Informatisierte Standesregister "Infostar" angeschlossen. Ab Mitte 2004 wird die in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen entwickelte zentrale Datenbank im Vollbetrieb stehen.

Die rund 1750 schweizerischen Zivilstandsämter führen heute mit herkömmlichen Mitteln am jeweiligen Ereignisort vier Einzelregister über Geburt, Ehe, Tod und Kindesanerkennungen. Daneben führen sie am Heimatort das Familienregister, worin sie die Zivilstandsereignisse sammeln und Änderungen im Bürgerrecht eintragen. Die Informatisierung ändert nichts an den Zuständigkeiten im Zivilstandswesen: Die heutigen Register auf Papier werden durch die zentrale Datenbank "Infostar" abgelöst, die das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) für die Kantone betreibt. Die Daten werden neu elektronisch, aber weiterhin ausschliesslich durch die Zivilstandsbehörden eingegeben.

Die Funktionen der bisherigen Register bleiben grundsätzlich gleich. Das Familienregister wird jedoch durch ein personenbezogenes Standesregister ersetzt, d.h. die Zivilstandsereignisse und Familienbeziehungen werden den Personen individuell zugeordnet und nicht mehr familienweise dargestellt.

Die elektronische Vernetzung aller Zivilstandsämter der Schweiz ermöglicht eine bedeutsame Rationalisierung: Mit der Eingabe der Daten in die Einzelregister am Ereignisort werden automatisch die betroffenen Standesregister am Heimatort nachgeführt; die aufwändige Weitermeldung und erneute Eingabe am Heimatort entfällt. Ferner werden mögliche Fehlerquellen und Doppelspurigkeiten vermieden, weil die gleichen Daten nicht mehr am Ereignisort sowie am Heimatort (oder gar an mehreren Heimatorten) mehrfach erfasst werden.

Datenschutz gewährleistet

Die formelle gesetzliche Grundlage für die Führung von "Infostar" hat das Parlament bereits am 5. Oktober 2001 verabschiedet. Die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) gewährleistet den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte der Personen, über die in "Infostar" Daten bearbeitet werden. Das ZGB regelt insbesondere, welche Behörden ausserhalb des Zivilstandswesens, die auf rasche Verfahrensabläufe angewiesen sind, online auf die Personendaten zugreifen können: die ausstellenden Behörden gemäss Bundesgesetz über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige sowie die Bundesstellen, die für die Führung des automatisierten Fahndungssystems (Ripol) und des automatisierten Strafregisters (Vostra) sowie für Nachforschungen nach vermissten Personen zuständig sind. Während der Einführungsphase sind die zugriffsberechtigten Behörden ausserhalb des Zivilstandswesens allerdings noch nicht an "Infostar" angeschlossen. Der Anschluss erfolgt erst nach der vollständigen Einführung auf den 1. Juli 2004. Auf diesen Zeitpunkt werden auch die ZGB-Änderung und die revidierte Zivilstandsverordnung als neue Rechtsgrundlage in Kraft treten.

Kontakt / Rückfragen
Eidg. Amt für das Zivilstandswesen, T +41 31 322 42 42, Kontakt