Pilotprojekt für Biometrie-Pässe
Bundesrat entscheidet sich grundsätzlich für die Einführung von biometrischen Daten im Schweizer Pass
Medienmitteilungen, EJPD, 15.09.2004
Bern, 15.09.04. Schweizerinnen und Schweizer sollen ab Ende 2005 einen Pass mit biometrischen Daten beantragen können. Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung für die Einführung biometrischer Pässe entschieden. Die Ausstellung solcher Pässe erfolgt vorerst in einem fünf Jahre dauernden Pilotprojekt, während dem Schweizerinnen und Schweizer auf freiwilliger Basis in einer von etwa fünf speziell ausgerüsteten Antragsstellen das biometrische Dokument beantragen können, falls sie dieses tatsächlich brauchen. Parallel dazu werden aber weiterhin auch Pässe ohne biometrische Daten vom Modell 2003 ausgestellt, das Schweizerinnen und Schweizern noch auf Jahre hinaus ein problemloses Reisen erlauben dürfte.
Mit dem nun beschlossenen Pilotprojekt soll zum einen gewährleistet werden, dass Schweizerinnen und Schweizer möglichst bald die Möglichkeit haben, in den Besitz eines Passes mit biometrischen Daten zu kommen, wenn sie einen solchen tatsächlich benötigen. Zum andern sollen die Erfahrungen aus dem - auf wenige Antragsstellen beschränkten - Pilotprojekt helfen, die spätere definitive und schweizweite Einführung biometrischer Reiseausweise vorzubereiten. Mit dem Entscheid für ein Pilotprojekt und gegen eine sofortige schweizweite Einführung von biometrischen Pässen will der Bundesrat Fehlinvestitionen verhindern, welche mit einer Technologie zu befürchten wären, mit der es noch keine gefestigten Erfahrungen gibt.
Um den rechtzeitigen Start des Pilotprojektes zu ermöglichen, wird der Bundesrat vorab eine Verordnung erlassen. Für die nötigen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen soll dem Bundesrat bis Juni 2005 ein Botschaftsentwurf unterbreitet werden. Die Gesetzgebungs-Arbeiten, die insbesondere dem Datenschutz Rechnung tragen sollen, werden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen.
Datenerfassung auf freiwilliger Basis
Im Rahmen des Pilotprojektes erfolgt der Antrag auf einen biometrischen Pass auf freiwilliger Basis, und damit auch die Erfassung der biometrischen Daten. Bei diesen Daten geht es in erster Linie um ein digitalisiertes Gesichtsbild sowie allenfalls um ein zusätzliches Merkmal (vgl. dazu Kästchen 1 im Anhang). Wer einen Pass mit biometrischen Daten will, muss zuerst auf seiner Einwohnergemeinde vorsprechen, wo eine Identitätsabklärung vorgenommen wird. Dann muss er bei einer der speziell ausgerüsteten Antragsstellen die biometrische Daten erfassen lassen. Wo genau dies möglich sein wird, ist noch festzulegen. Klar ist, dass es etwa fünf dieser Stellen geben soll - verteilt auf alle Landesregionen. Sie werden in Zusammenarbeit mit den Kantonen aufgebaut. Auch bei verschiedenen Schweizer Vertretungen im Ausland sollen biometrische Pässe beantragt werden können.Der biometrische Pass wird mit einem elektronischen Chip ausgerüstet sein, auf dem die biometrischen Daten gespeichert sind. Im Rahmen des Pilotprojektes muss die günstigste Produktionsvariante evaluiert werden; möglich ist auch eine Produktion auf den bestehenden Anlagen des Bundes. Weil bezüglich der technischen Lebensdauer des im Pass eingearbeiteten Chips heute noch Unklarheiten bestehen (vgl. dazu Kästchen 1 im Anhang), ist eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des biometrischen Passes von heute zehn auf fünf Jahre wahrscheinlich.
Weiterhin Schweizer Pässe vom Modell 2003
Der aktuelle maschinenlesbare, aber nicht mit Biometrie-Chip ausgerüstete Pass (Modell 2003) wird parallel zum Pilotprojekt weiterhin ausgestellt. Dieser erlaubt Schweizerinnen und Schweizern noch auf Jahre hinaus ein problemloses Reisen in alle Welt. Während der Dauer des Projekts wird es also nicht nötig, und - aufgrund der vorsichtigen Beschränkung auf ein klein dimensioniertes Pilotprojekt - auch nicht möglich sein, allen Schweizerinnen und Schweizern einen biometrischen Pass zur Verfügung zu stellen. Derartige Pässe werden daher in erster Linie jenen Personen ausgestellt, die tatsächlich einen biometrischen Ausweis benötigen - z.B. weil sie nach dem 26. Oktober 2005 in die USA reisen wollen und nicht über einen maschinenlesbaren Pass (Modell 2003) verfügen, welcher vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurde (vgl. dazu Kästchen 2 im Anhang). Das Bundesamt für Polizei geht davon aus, dass in den nächsten Jahren für Reisen in die USA jeweils 50'000 bis 100'000 Anträge auf einen biometrischen Pass gestellt werden. Das Pilotprojekt reicht aus, um diese Nachfrage abzudecken.Für die Durchführung des Pilotprojekts von 2005 bis 2010 wird beim Bund mit Gesamtkosten von rund 14 Mio. Franken gerechnet (3,5 Mio. Investitons-, 4 Mio. Projekt- und 6,5 Mio. Betriebskosten). Um die Kosten für einen mit dieser neuen Technologie ausgerüsteten Pass zu decken, wird die Gebühr für den biometrischen Pass entsprechend neu festgesetzt werden müssen.
