Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Medienmitteilungen, EJPD, 01.10.2004
Bern, 01.10.2004. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Solothurn und Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.
Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:
im Kanton Zürich:
im Kanton Zürich:
- Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden;
- Zentralisierung der Oberämter und der Amtschreibereien;
- Legislaturplan und integrierter Aufgaben- und Finanzplan als neue Mittel der politischen Planung (wirkungsorientierte Verwaltungsführung);
- Globalbudgetinitiative als neue Initiativform;
- Delegation von Finanzbefugnissen;
- Reform der Strafverfolgung: Übergang vom Untersuchungsrichter- zum Staatsanwaltsmodell, Einführung eines unabhängigen Haftrichters und von Untersuchungsbeamten, Vereinfachungen im Instanzenzug und Verbesserung der Strukturen im Jugendstrafvollzug;
- Aufhebung von Bestimmungen über das Verhältnis Kirche Staat;
- formelle Bereinigung.
