Bundesrat legt die neuen Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte fest
Medienmitteilungen, EJPD, 20.10.2004
Bern, 20.10.2004. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Höchstzahlen für die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten festgelegt. Sie werden auf dem bisherigen Niveau belassen. Zudem hat er eine begrenzte Zahl von Arbeitsbewilligungen für Personen aus den neuen EU-Staaten freigegeben.
Die Höchstzahlen für die Zulassung von Erwerbstätigen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten sind für die Kontingentsperiode vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2005 freigegebenen worden. Es handelt sich dabei erneut um 4'000 Bewilligungen für erstmalige Jahresaufenthalter und 5'000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter. Je die Hälfte dieser Kontingente wird nach einem festen Schlüssel unter den Kantonen aufgeteilt. Die andere Hälfte der Kontingente wird durch das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) den Kantonen nach Bedarf zugeteilt. Dadurch können die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz im Ausgleich unter den Kantonen besser berücksichtigt werden.
