Bundesrat und Kantone einigen sich über Sicherheitskonzept mit Schengen/Dublin
Medienmitteilungen, EJPD, 27.10.2004
Bern, 27.10.2004. Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Frage der Ausgestaltung des Sicherheitssystems im Falle einer Assoziierung an Schengen/Dublin befasst. Er sprach sich dabei \r\n- in Übereinstimmung mit den Kantonen - für eine enge Zusammenarbeit zwischen den Polizeikorps der Kantone und dem Grenzwachtkorps aus.
Teilauftrag von USIS
Die Frage der künftigen Ausgestaltung des Sicherheitssystems der Schweiz im Falle einer Assoziierung an Schengen/Dublin war im Rahmen des inzwischen abgeschlossenen Projekts USIS (überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) unter der gemeinsamen Leitung des EJPD-Vorstehers und des KKJPD-Präsidenten behandelt worden.Die KKJPD beschloss anlässlich ihrer ausserordentlichen Plenarversammlung vom 20. Februar 2004 die Vertiefung von Planungsvarianten. Der entsprechende Vertiefungsbericht kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Die Kontrollen des Grenzwachtkorps an der Grenze beschränken sich heute auf selektive, lagebedingte Stichproben an den Grenzübergängen und im Grenzraum. Bei einer allfälligen Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin müssen Zoll und Warenkontrollen aufrechterhalten werden, da die Schweiz mit der EU keine Zollunion bildet.
- Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDü) erlaubt dagegen keine systematischen und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen an der Grenze nur aufgrund der Tatsache, dass jemand die Grenze überquert. Hingegen sind sicherheits- und kriminalpolizeilich motivierte Personenkontrollen an der Grenze jederzeit möglich, wenn ein hinreichender polizeilicher Anfangsverdacht vorliegt. Eine Wiedereinführung der Personenkontrollen an der Grenze kann, je nach Sicherheitslage, angeordnet werden und muss daher auch in Zukunft möglich sein.
- Im Landesinnern bestehen aufgrund von Schengen keine Einschränkungen für die Durchführung von Personenkontrollen beziehungsweise nationalen Ersatzmassnahmen. Jeder Schengen-Staat ist frei in der Gestaltung der Art und des Umfangs solcher nationaler Ersatzmassnahmen, weil die Polizeihoheit vollumfänglich bei den Mitgliedstaaten verbleibt.
Die nun beschlossene Konzeption für die sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Rahmen dieser nationalen Ersatzmassnahmen ermöglicht ein Sicherheitssystem, das sich flexibel ins bestehende System einfügt und keine Gesetzesanpassungen nötig macht.
