Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sieben Kantonen
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Medienmitteilungen, EJPD, 13.04.2005
Bern, 13.04.2005. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Graubünden, Wallis und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.
Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:
im Kanton Glarus:
- Verwaltungsorganisation (Wechsel von sieben zu fünf Regierungsmitgliedern)
im Kanton Solothurn:
- Einführung der selbständigen Gerichtsverwaltung
im Kanton Basel-Landschaft:
- Wohneigentumsförderung
im Kanton Schaffhausen:
- Verkleinerung des Parlaments von 80 auf 60 Mitglieder
- Anwaltsaufsicht
im Kanton Graubünden:
- Rechtsgrundlage für die Delegation von Budgetkompetenzen
im Kanton Wallis:
- Gemeindeordnung
im Kanton Jura:
- übertragung der Gesundheitskosten auf den Kanton
- Einführung der Volksinitiative in Form des ausgearbeiteten Entwurfs
