Fall Adamov: BJ rekurriert gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts
Medienmitteilungen, BJ, 09.06.2005
Bern, 09.06.2005. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde Evgeniy Adamovs gegen den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz (BJ) gutgeheissen und angeordnet, Adamov aus der Auslieferungshaft zu entlassen. Das BJ wird gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts beim Bundesgericht Beschwerde führen.
Das Bundesstrafgericht hält in seinem Entscheid vom 9. Juni 2005 fest, dass die Verhaftung Adamovs die staatsvertragliche Garantie des freien Geleits verletze. Gleichentags hat das BJ mittels einer superprovisorischen Eingabe das Bundesgericht ersucht, die Auslieferungshaft aufrechtzuerhalten. Anschliessend wird das BJ den Entscheid des Bundesstrafgerichts an das Bundesgericht weiterziehen, das in zweiter und letzter Instanz über die Rechtmässigkeit der Auslieferungshaft entscheiden wird.
Adamov war am 2. Mai 2005 in Bern aufgrund eines amerikanischen Verhaftsersuchens festgenommen worden. Gestützt auf einen darauf erlassenen Auslieferungshaftbefehl vom 3. Mai befindet er sich seither in Auslieferungshaft. Am 7. Juni 2005 erliess das BJ auch einen auf das russische Auslieferungsersuchen gestützten Auslieferungshaftbefehl.
