Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung: Einstellung des Verfahrens

Medienmitteilungen, EJPD, 01.02.2006

Bern, 01.02.2006. Der ausserordentliche Bundesanwalt François Jomini hat seine Ermittlungen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, Amtsmissbrauch und verbotene Handlungen für einen fremden Staat abgeschlossen. Das Strafverfahren wird eingestellt.

François Jomini ermittelte gegen einen Experten, der von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft in einem gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren beigezogen worden war, sowie gegen Unbekannt. Zwei von einem Verfahren der Bundesanwaltschaft betroffene Parteien hatten eine entsprechende Strafanzeige eingereicht; vertrauliche Informationen aus dem Verfahren gegen sie sollen an die Öffentlichkeit gelangt sein. Als potenzielle Informanten kamen auch Angehörige der Strafverfolgungsorgane des Bundes in Frage; deshalb war die Einsetzung von François Jomini als ausserordentlicher Bundesanwalt nötig geworden.

Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für eine Amtsgeheimnisverletzung, einen Amtsmissbrauch oder für verbotene Handlungen für einen fremden Staat ergeben, weder durch den Experten noch durch Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden des Bundes.

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