Zusammenarbeit in der Strafverfolgung: Bundesrat genehmigt Vertrag mit den USA

Medienmitteilungen, EJPD, 03.05.2006

Bern, 03.05.2006. Die Verhandlungen für einen Vertrag über die Zusammenarbeit mit den USA im Bereich der Strafverfolgung sind abgeschlossen. Der Bundesrat hat heute den Vertragstext genehmigt und Bundesrat Blocher die Unterschriftskompetenz erteilt. Das Abkommen wird dem Parlament zu Genehmigung vorgelegt.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 haben die Schweiz und die USA vereinbart, in strafrechtlichen Ermittlungen im direkten Zusammenhang mit diesen Anschlägen die Zusammenarbeit zu erleichtern. Der genaue Umfang der Kooperation und die zeitliche Dauer wurde im September 2002 in einem „Operative Working Arrangement“ (OWA) geregelt.

Es liegt im Interesse der Schweiz, die Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden der USA auch weiterhin zu regeln. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Juni 2005 beschlossen, mit den USA Verhandlungen über einen neuen Zusammenarbeitsvertrag im Bereich der Terrorismusbekämpfung und Terrorismusfinanzierung aufzunehmen. Das EJPD wurde im letzten Sommer mit den entsprechenden Verhandlungen beauftragt; diese konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Abkommen genehmigt und Herrn Bundesrat Blocher die Unterschriftskompetenz erteilt. Das EJPD wird die Botschaft zu Handen der eidgenössischen Räte ausarbeiten. Voraussichtlich wird sich der Erstrat des Parlaments in der zweiten Hälfte dieses Jahres mit der Vorlage befassen.

Der Vertrag regelt die strafrechtliche Ermittlungszusammenarbeit – anders als das OWA – nicht nur im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001, sondern generell im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung. Er sieht zu diesem Zweck die gegenseitige Entsendung von Beamten der Bundesstrafverfolgungsbehörden der Schweiz und der USA vor, damit gemeinsame Ermittlungsgruppen in beiden Ländern gebildet und betrieben werden können. Bedingung dafür ist ein in beiden Ländern eröffnetes Strafverfahren, das von einem Staatsanwalt geführt wird und das somit der Kontrolle durch die Justiz unterliegt.

Der Einsatz der entsandten Beamten ist grundsätzlich auf die Unterstützung bei der Analyse der Ermittlungserkenntnisse und auf die Empfehlung von Strategien für die weiteren Ermittlungen beschränkt. Die Teilnahme beispielsweise an Einvernahmen und anderen Ermittlungshandlungen muss speziell durch den Staatsanwalt bewilligt werden.

Der Vertrag sieht enge Beschränkungen bezüglich der Verwendung der von den entsandten Beamten gewonnenen Informationen vor. Als Grundsatz gilt wie bereits im vorangehenden OWA die strikte Einhaltung der Rechtshilfevor¬schriften. Das Abkommen verhindert jegliche Umgehung des Rechtshilfeweges und garantiert somit den Rechtsschutz der Betroffenen. Es verweist zudem auf den bestehenden Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den USA über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen, der nicht angetastet wird.

Gleich wie bis anhin ist es von grosser Wichtigkeit, dass auch unter dem neuen Abkommen in heiklen und emotionsgeladenen Terrorismusfällen die Spielregeln für die technische Zusammenarbeit klar sind und ein Instrument bereitsteht, das die sofortige, kontrollierte Arbeitsaufnahme und die effiziente Fallbearbeitung garantiert. So steht auch das neue Abkommen - durch eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in der strafrechtlichen Terrorismusbekämpfung - im Dienst der Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung.

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