Schweizerisches Schiedsverfahren unbeeinträchtigt durchführen
Bundesrat unterstützt Vorlage der Rechtskommission des Nationalrates
Medienmitteilungen, EJPD, 17.05.2006
Bern, 17.05.2006. Schiedsgerichte in der Schweiz sollen auch dann über ihre Zuständigkeit entscheiden können, wenn eine Klage bei einem ausländischen Gericht hängig ist, um ihr Verfahren unbeeinträchtigt durchzuführen. Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende Gesetzesrevision der Rechtskommission des Nationalrates, wie er in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme festhält.
Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts kann eine Partei, die einer schiedsgerichtlichen Streitbeilegung in der Schweiz zugestimmt hat, diese Streitbeilegung blockieren, indem sie ihrem Widersacher mit der Einreichung einer gerichtlichen Klage im Ausland vor dem Schiedsverfahren zuvorkommt. Deshalb will die Rechtskommission des Nationalrats mit einer Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) sicherstellen, dass das Schiedsgericht auch dann über seine Zuständigkeit entscheiden kann, wenn zum gleichen Streitgegenstand zwischen den gleichen Parteien vor einem anderen Gericht eine Klage hängig ist.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichts bewirkt in der Praxis eine Unsicherheit, was den Ruf der Schweiz schädigen kann. Mit der Gesetzesrevision wird eine unbeeinträchtigte Durchführung eines schweizerischen Schiedsverfahrens sichergestellt und damit das Vertrauen wiederhergestellt, unterstreicht der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
