Keine neue Strafnorm zur Bekämpfung des Vandalismus notwendig
Bundesrat veröffentlicht Bericht
Medienmitteilungen, EJPD, 30.08.2006
Bern. Um Vandalenakte bei Demonstrationen zu verhindern, braucht es keine neue Strafnorm. Die gesetzlichen Grundlagen würden genügen, hingegen müssten die Normen durchgesetzt und die Polizei entsprechend politisch unterstützt werden. Mehr Sicherheit bei Kundgebungen verspricht sich der Bundesrat hingegen insbesondere durch eine intensivere interkantonale und internationale Zusammenarbeit. Dies hält er in seinem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zu einem Postulat von Nationalrat Jacques-Simon Eggly fest.
Nationalrat Eggly hatte nach den gewalttätigen Ausschreitungen in Genf anlässlich des G8-Gipfels in Evian in einem Vorstoss eine Revision des Strafgesetzbuches gefordert, um die Liste der strafbaren Vorbereitungshandlungen mit der Vorbereitung von Vandalenakten zu ergänzen. Der Bundesrat führt in seinem Bericht aus, dass die damalige Zurückhaltung der Polizei auf einen strategischen Entscheid und nicht auf gesetzliche Lücken zurückzuführen ist. Zudem erinnert er daran, dass im schweizerischen Strafrecht die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen eine Ausnahme darstellt und dass die Liste der strafbaren Vorbereitungshandlungen in Art. 260bis StGB nur die Verhinderung schwerster Delikte bezweckt.
Zusammenarbeit verstärken
Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass die Sicherheit bei Grossdemonstrationen weiter verbessert werden muss. Er erachtet insbesondere die bereits in die Wege geleitete verstärkte interkantonale und internationale Zusammenarbeit sowie die laufenden Revisionen des Waffengesetzes und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit als taugliche Mittel zur Erreichung dieses Ziels.
