Der Bundesrat verabschiedet Botschaft zu Rückübernahmeabkommen mit Algerien
Medienmitteilungen, EJPD, 13.09.2006
Bern. Das am 3. Juni 2006 unterzeichnete bilaterale Rückübernahmeabkommen mit Algerien wird dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Die entsprechende Botschaft wurde vom Bundesrat am Mittwoch verabschiedet. Die Schweiz hat seit mehreren Jahren Probleme bei der Rückschaffung algerischer Staatsangehöriger mit unbefugtem Aufenthalt in ihrem Land. Das neue Rückübernahmeabkommen wird dazu beitragen, diese unbefriedigende Situation zu verbessern.
Das Abkommen wurde am 3. Juni 2006 unterzeichnet und enthält ausschliesslich Bestimmungen betreffend die Rückübernahme von Staatsangehörigen der Vertragsparteien. Es legt namentlich die Verfahren, die zuständigen Behörden sowie die Mittel für Beweis oder Vermutung der Staatsangehörigkeit fest und sieht die Möglichkeit von Befragungen zwecks Identifizierung vor. Da gewisse Bestimmungen des Vertrags die dem Bundesrat zugewiesene Kompetenz übersteigen ist eine Genehmigung durch das Parlament notwendig.
Ziel des Abkommens ist es, die bestehende Kooperation zwischen den beiden Staaten im Kampf gegen die illegale Migration zu intensivieren. Es übernimmt die Prinzipien bereits bestehender Verträge; es handelt sich dabei aber um den ersten derartigen Vertrag mit einem Maghrebstaat.
Ziel des Abkommens ist es, die bestehende Kooperation zwischen den beiden Staaten im Kampf gegen die illegale Migration zu intensivieren. Es übernimmt die Prinzipien bereits bestehender Verträge; es handelt sich dabei aber um den ersten derartigen Vertrag mit einem Maghrebstaat.
