Bundesanwaltschaft: Handlungsbedarf bei Führung und Verantwortlichkeiten
Aufsichtsrechtliches oder disziplinarisches Einschreiten ist nicht notwendig
Medienmitteilungen, EJPD, 29.09.2006
Bern. Die vom Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrat Christoph Blocher, angeordnete Administrativuntersuchung über die Bundesanwaltschaft hat ergeben, dass keine Gründe für ein aufsichtsrechtliches oder disziplinarisches Einschreiten vorliegen. Hingegen gibt es in der Bundesanwaltschaft Mängel in den Bereichen Organisation, interne Abläufe und Führung sowie Abklärungsbedarf hinsichtlich der Verantwortlichkeiten, insbesondere zwischen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei in der Phase der Vorermittlungen.
Administrativuntersuchung („Bericht Lüthi“)
Am 14. Juni 2006 ordnete Bundesrat Blocher nach verschiedenen Berichten in der Presse („Fall Ramos“) eine Administrativuntersuchung über die Bundesanwaltschaft an und beauftragte damit Herr Fürsprecher Rolf Lüthi. Dieser hat seinen Bericht am 15. September 2006 dem Departement abgegeben. Auf Grund der durchgeführten Untersuchungen sind keine aufsichtsrechtlichen oder disziplinarischen Massnahmen innerhalb der Bundesanwaltschaft (BA) oder der Bundeskriminalpolizei (BKP) nötig. Hingegen kommt der „Bericht Lüthi“ in Fragen der Organisation, der internen Abläufe und der Führung zu ähnlichen Schlüssen wie der „Bericht Uster“. Diese Fragen werden folgerichtig im Zusammenhang mit der Situationsanalyse EffVor behandelt und behoben.
Situationsanalyse EffVor („Bericht Uster“)
Im Dezember 1999 verabschiedete das Eidg. Parlament die Effizienz-Vorlage (EffVor, Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung). Dem Bund wurden dabei neue Kompetenzen zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität in interkantonalen und/oder internationalen Fällen zugesprochen. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 verfügte das Parlament einen finanziellen Marschhalt bis Ende 2006. Das EJPD beauftragte einen Projektausschuss unter der Leitung des Zuger Regierungsrats Hanspeter Uster, die Situation in der Strafverfolgung auf Bundesebene zu analysieren und konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen zu machen. Der vorliegende Bericht stellt grundsätzlichen Handlungsbedarf fest und zeigt verschiedene Varianten zur Verbesserung der Situation auf.
Weiteres Vorgehen
Gestützt auf die vorliegenden Berichte wird das EJPD ein detailliertes Konzept für die Weiterführung des Projekts EffVor erarbeiten; dabei gilt es zu prüfen und zu entscheiden, welches der aufgezeigten Modelle umgesetzt werden soll, inwieweit die notwendigen Massnahmen in eigener Kompetenz umgesetzt werden können und wo allenfalls gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Je nach verfolgter Variante wird das Konzept dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht, beschlossen oder dem Parlament vorgelegt werden.
Der „Bericht Uster“ und der „Bericht Lüthi“ können auf der Website des EJPD eingesehen werden. Für die Information in diesem Zusammenhang ist der Informationsdienst des EJPD zuständig.
