Der Schutz von Marken und Patenten wird erneut günstiger
Medienmitteilungen, EJPD, 18.10.2006
Bern. Die Gebühren für die Eintragung einer Marke und die Patentjahresgebühren für das 5. und 6. Jahr werden um über 20 Prozent gesenkt; neben weiteren Gebührensenkungen werden auch rund 70 Gebühren des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) ersatzlos gestrichen. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Verordnungsänderungen beschlossen und die revidierte Gebührenordnung des IGE genehmigt. Tiefe Gebühren kommen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen entgegen und machen die Schweiz als Innovations- und Wirtschaftsplatz attraktiver.
Das IGE senkt auf den 1. Januar 2007 erneut seine Gebühren: Markenhinterleger profitieren von einer Senkung der Hinterlegungsgebühr von bisher 700 Franken auf neu 550 Franken. Wird die Marke elektronisch hinterlegt (e-Trademark), beträgt die Gebühr noch 450 Franken. Die Gebühr für die Benennung der Schweiz bei internationalen Markenhinterlegungen wird auf neu 200 Franken halbiert. Zudem wird neu erst ab vier statt drei Waren- oder Dienstleistungsklassen eine besondere Klassengebühr erhoben. Aber auch der Patentschutz wird günstiger: Die Patentjahresgebühr für das 5. und 6. Jahr beträgt neu 100 Franken statt wie bisher 310 Franken, für die ersten vier Jahre ist wie bis anhin keine Gebühr geschuldet.
In allen Schutzrechtsbereichen werden weitere Gebühren deutlich gesenkt und rund 70 Gebühren ersatzlos gestrichen. So werden in Zukunft die meisten Registeränderungen und Registerauszüge kostenlos sein. Neben einer finanziellen Entlastung bedeutet das für die Kunden des Instituts auch eine willkommene Verringerung des administrativen Aufwands. Insgesamt werden die Gebührenzahler um jährlich knapp 8 Mio. Franken entlastet. Tiefe Gebühren machen den Schutz von Geistigem Eigentum insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen erschwinglich und stellen einen wichtigen Beitrag für das Wirtschaftswachstum dar.
Bei dieser Gebührensenkung des IGE handelt es sich bereits um die sechste seit dessen Verselbständigung im Jahre 1996. Sie widerspiegelt die guten Geschäftsergebnisse der letzten Jahre und zeugt vom ständigen Bestreben des Instituts, Einsparungen an die Benützer der immaterialgüterrechtlichen Schutzsysteme weiterzugeben und die administrativen Verfahren laufend zu vereinfachen.
Die vollständigen Änderungen der betroffenen Erlasse können auf der Website des IGE (
www.ige.ch, Rubrik „News“) eingesehen werden.
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE), T +41 31 377 77 77, Kontakt
