Verordnung über Geldwäscherei-Meldestelle
Bundesrat verlängert befristete Verordnung bis Ende 2008
Medienmitteilungen, EJPD, 01.11.2006
Die Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei bleibt weitere zwei Jahre in Kraft. Der Bundesrat hat die Gültigkeit der Verordnung bis Ende 2008 verlängert und deren Inhalt aktualisiert.
Die Verordnung regelt im Detail die Arbeit der Meldestelle, namentlich die Bearbeitung der Meldungen aus dem Finanzsektor und den Zugriff auf die verschiedenen Informationssysteme von Polizei und Justiz auf Stufe Bund. Gleichzeitig mit der Verlängerung hat der Bundesrat auch die Zugriffsregelungen an den neusten Stand der Informationssysteme angepasst. Diese Anpassung drängte sich im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) auf.
Die Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei trat im Oktober 2004 in Kraft und wurde damals bis Ende 2006 befristet. Diese Befristung ist nötig, bis das geplante Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) in Kraft tritt. Das BPI soll die gesetzlichen Grundlagen aller Systeme zusammenfassen und harmonisieren. Es wurde 2005 in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst und kann demnächst vom Parlament behandelt werden.
Die Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei trat im Oktober 2004 in Kraft und wurde damals bis Ende 2006 befristet. Diese Befristung ist nötig, bis das geplante Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) in Kraft tritt. Das BPI soll die gesetzlichen Grundlagen aller Systeme zusammenfassen und harmonisieren. Es wurde 2005 in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst und kann demnächst vom Parlament behandelt werden.
