Parallelimporte aus der laufenden Revision des Patentgesetzes ausklammern
Medienmitteilungen, EJPD, 22.11.2006
Bern. Der Bundesrat hat heute einer Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zugestimmt, wonach er die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung dem Parlament bis Ende 2007 in einer separaten Vorlage unterbreiten soll. So kann die laufende Revision des Patentgesetzes mit ihrem Schwerpunkt der bio- und gentechnologischen Erfindungen entlastet werden.
In der bevorstehenden Wintersession wird der Nationalrat als erste Kammer die zweite und wichtigste Tranche der Patentrechtsrevision behandeln. Seine Rechtskommission ist in ihrer Vorberatung zum Schluss gekommen, die patentrechtliche Erschöpfung sei aus der Vorlage herauszulösen, um die ebenfalls umstrittene, für den Forschungsstandort Schweiz entscheidende Regelung der Patentierung bio- und gentechnologischer Erfindungen nicht zu gefährden.
Der Bundesrat unterstützt den Entscheid der nationalrätlichen Rechtskommission. Dieser entlastet nicht nur die Hauptvorlage; er erlaubt es auch, in der Diskussion der Erschöpfung des Patentrechts Klarheit zu schaffen. Dabei geht es nicht um zusätzliche Erhebungen oder Studien, sondern um eine aktualisierte Gesamtschau der verschiedenen Modelle, ihrer Realisierbarkeit und ihrer Auswirkungen. Vor allem wird es auch darum gehen, den Unterschied zwischen technischen Handelshemmnissen einerseits, die durch eine Anwendung des Cassis de Dijon - Prinzips überwunden werden können, und dem Patentrecht andererseits deutlich zu machen. Bei letzterem geht es um private Eigentumsrechte, während die erstgenannten die Folge öffentlichrechtlicher Vorschriften zum Schutze etwa der Produktesicherheit oder der Konsumenteninformation sind.
In Übereinstimmung mit der genannten Kommissionsmotion hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung das EJPD mit der Ausarbeitung einer separaten Botschaft zur patentrechtlichen Erschöpfung bis Ende 2007 beauftragt. Die getrennte Behandlung wird eine objektive Debatte begünstigen, und der enge Zeitrahmen soll sicherstellen, dass dieses Thema trotz der Ausklammerung aus der hängigen Vorlage vom Parlament ohne grosse Verzögerung behandelt werden kann.
Der Bundesrat unterstützt den Entscheid der nationalrätlichen Rechtskommission. Dieser entlastet nicht nur die Hauptvorlage; er erlaubt es auch, in der Diskussion der Erschöpfung des Patentrechts Klarheit zu schaffen. Dabei geht es nicht um zusätzliche Erhebungen oder Studien, sondern um eine aktualisierte Gesamtschau der verschiedenen Modelle, ihrer Realisierbarkeit und ihrer Auswirkungen. Vor allem wird es auch darum gehen, den Unterschied zwischen technischen Handelshemmnissen einerseits, die durch eine Anwendung des Cassis de Dijon - Prinzips überwunden werden können, und dem Patentrecht andererseits deutlich zu machen. Bei letzterem geht es um private Eigentumsrechte, während die erstgenannten die Folge öffentlichrechtlicher Vorschriften zum Schutze etwa der Produktesicherheit oder der Konsumenteninformation sind.
In Übereinstimmung mit der genannten Kommissionsmotion hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung das EJPD mit der Ausarbeitung einer separaten Botschaft zur patentrechtlichen Erschöpfung bis Ende 2007 beauftragt. Die getrennte Behandlung wird eine objektive Debatte begünstigen, und der enge Zeitrahmen soll sicherstellen, dass dieses Thema trotz der Ausklammerung aus der hängigen Vorlage vom Parlament ohne grosse Verzögerung behandelt werden kann.
