Rechtsgrundlage für die Bekämpfung des Hooliganismus
Bundesrat schickt Verfassungsbestimmung in die Vernehmlassung
Medienmitteilungen, EJPD, 17.01.2007
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Verfassungsbestimmung in die Vernehmlassung geschickt, die auf Bundesebene eine Grundlage für die Bekämpfung des Hooliganismus schaffen soll. Es handelt sich um einen vorbehaltenen Entschluss, sofern sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen. In diesem Fall soll der Bund Vorschriften erlassen können, um Gewalt anlässlich von Sportanlässen zu verhindern und einzudämmen.
Um den Behörden neue Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen zur Verfügung zu stellen, ergänzte das Parlament in der Frühjahrssession 2006 das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) mit entsprechenden Vorschriften. Diese Gesetzesrevision ermöglicht es, gewalttätige Störer durch die Erfassung in einer nationalen Datenbank aus der Anonymität zu führen und sie mittels Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflage und maximal 24-stündigem Polizeigewahrsam von Stadien und deren Umfeld fernzuhalten. Während der parlamentarischen Beratungen war allerdings die Verfassungskonformität von drei Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam) umstritten. Das Parlament befristete deshalb diese Massnahmen bis Ende 2009. Gleichzeitig beauftragte es den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass diese Massnahmen ohne Unterbruch über diesen Zeitpunkt hinaus weitergeführt werden können.
