Das EJPD hält an seiner Darstellung fest

Medienmitteilungen, EJPD, 27.02.2007

Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) die mit Valentin Roschacher getroffene Abgangsregelung als vertretbar einstuft. Den erneuten Vorwurf der Nichteinhaltung der gesetzlichen Kompetenzordnung kann das EJPD hingegen nicht nachvollziehen. Auch der Gesamtbundesrat hat in seinem Schreiben an die FinDel vom 14. Februar 2007 ausdrücklich festgehalten, dass keine Kompetenzüberschreitungen durch das EJPD vorliegen. Im Übrigen bekräftigt das EJPD seine Darstellung vom 31. Januar 2007.

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