Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung im Amt

Medienmitteilungen, EJPD, 05.09.2007

Bern. Pierre Cornu, Generalprokurator des Kantons Neuenburg, untersucht als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes verschiedene Vorwürfe.

In verschiedenen Medien wurden wiederholt vertrauliche Informationen aus laufenden gerichtspolizeilichen Ermittlungen an die Öffentlichkeit weitergegeben. Das Bundesamt für Polizei hat aus diesem Grunde Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) gegen Unbekannt bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Da sich die Strafanzeige unter anderem gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft oder des Bundesamtes für Polizei richten könnte, kann das Verfahren nicht von der Bundesanwaltschaft geführt werden. Der Bundesrat ernannte Pierre Cornu zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes (gemäss Art. 16 Abs. 3 BStP), um die Vorwürfe der Amtgeheimnisverletzung abzuklären.

Pierre Cornu wurde zudem beauftragt, in einem weiteren Verfahren die Strafverfolgung wegen Verdachts der Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB) seitens der Bundeskriminalpolizei zu führen. Auch in diesem Fall hat das Bundesamt für Polizei Strafanzeige eingereicht.

Die Einsetzung von ausserordentlichen Verfahrensleitern in solchen Fallkonstellationen ist in der Strafverfolgung des Bundes und der Kantone üblich und erfolgt namentlich zur Vermeidung jeglichen Anscheins der Befangenheit.

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