Electronic Monitoring soll nicht gesetzlich verankert werden

Laufende Versuche werden um zwei Jahre verlängert

Medienmitteilungen, EJPD, 12.09.2007

Bern. Electronic Monitoring soll angesichts der mehrheitlich ablehnenden Haltung der Kantone nicht als zusätzliche Strafvollzugsform gesetzlich verankert werden. Hingegen will der Bundesrat die laufenden Versuche um zwei weitere Jahre weiterführen, wie er in seiner am Mittwoch verabschiedeten Stellungnahme zu zwei Motionen festhält.

Seit 1999 führen die Kantone Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt, Genf sowie seit 2003 auch der Kanton Solothurn befristete Versuche mit dem elektronisch überwachten Vollzug von Freiheitsstrafen durch. Electronic Monitoring gelangt vorwiegend bei kurzen Freiheitsstrafen an Stelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt zum Einsatz. Seltener kommt die elektronische Fussfessel gegen Ende der Verbüssung einer langen Freiheitsstrafe vor der bedingten Entlassung bzw. am Ende der Halbfreiheit zum Zuge. Die Versuche stützen sich auf Bewilligungen des Bundesrates, die bereits dreimal verlängert worden sind.

Skepsis und Ablehnung trotz positiver Bilanz
Obwohl drei Evaluationsberichte eine positive Bilanz zogen, sah der Bundesrat von einer gesamtschweizerischen Einführung von Electronic Monitoring ab. Zum einen äusserten sich die Kantone in früheren Umfragen mehrheitlich skeptisch oder ablehnend dazu. Mit der Inkraftsetzung des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches auf den 1. Januar 2007 sind zudem die kurzen Freiheitsstrafen weitgehend durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit ersetzt worden. Um den Hauptanwendungsbereich der elektronischen Fussfessel auch unter neuem Recht beibehalten zu können, müsste Electronic Monitoring nicht als Vollzugsform von Freiheitsstrafen, sondern als eigentliche Strafe oder Massnahme ausgestaltet werden, die vom Richter verhängt wird.

Mehrheit nach wie vor gegen Electronic Monitoring
Die Kantone sprachen sich allerdings im Frühjahr 2007 in der jüngsten Umfrage des Bundesamtes für Justiz klar gegen die Einführung von Electronic Monitoring als Strafe oder Massnahme aus. Auch die Einführung als Vollzugsform für kurze Freiheitsstrafen fand nur bei vier Kantonen vorbehaltlose Zustimmung und wurde von elf Kantonen abgelehnt. Eine kleine Minderheit der Kantone sprach sich dafür aus, die elektronische Fussfessel auf fakultativer Basis einzuführen. Der Einsatz von Electronic Monitoring am Ende von langen Freiheitsstrafen wurde von einer Mehrheit der Kantone als nicht notwendig abgelehnt. Eine Mehrheit der Kantone sprach sich für eine Weiterführung der Versuche bis 2010 aus.

Einheitlichen Strafvollzug gewährleisten
Angesichts der Haltung der Kantone erachtet der Bundesrat eine gesamtschweizerische Einführung von Electronic Monitoring auf Gesetzesebene als nicht angezeigt. Eine fakultative Einführung für jene Kantone, die von dieser Vollzugsform Gebrauch machen wollen, würde dem vom Parlament im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen verankerten Grundsatz zuwiderlaufen, wonach die Kantone einen einheitlichen Strafvollzug gewährleisten.

Laufende Versuche weiterführen
Als angezeigt erscheint dem Bundesrat eine Weiterführung der laufenden Versuche um zwei weitere Jahre. Die Versuche sollen insbesondere zeigen, ob und inwieweit Electronic Monitoring auch unter den veränderten Voraussetzungen des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs sinnvoll angewendet werden kann. Im Jahr 2009 wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

Kontakt / Rückfragen
Peter Häfliger, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 41 45, Kontakt