Veröffentlichung von geheimen amtlichen Verhandlungen und Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses innerhalb des Bundes
Medienmitteilungen, EJPD, 12.09.2007
Bern. Pierre Cornu, Generalprokurator des Kantons Neuenburg, zwecks Klärung des Sachverhaltes zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt.
In den letzten Wochen haben verschiedene Medien vertrauliche interne Informationen über die derzeit von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates durchgeführte Untersuchung veröffentlicht. Durch seinen Präsidenten Jean-Paul Glasson, hat nun die Geschäftsprüfungskommission Klage gegen die beteiligten Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) und gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) eingereicht. Um den Sachverhalt zu klären, hat der Bundesrat folglich Pierre Cornu zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt (gemäss Art. 16 Abs. 3 BStP).
Die Einsetzung von ausserordentlichen Verfahrensleitern in solchen Fallkonstellationen ist in der Strafverfolgung des Bundes oder der Kantone üblich und erfolgt insbesondere um jeglichen Anschein der Befangenheit zu vermeiden und um die völlige Unabhängigkeit der Untersuchung zu gewährleisten.
Die Einsetzung von ausserordentlichen Verfahrensleitern in solchen Fallkonstellationen ist in der Strafverfolgung des Bundes oder der Kantone üblich und erfolgt insbesondere um jeglichen Anschein der Befangenheit zu vermeiden und um die völlige Unabhängigkeit der Untersuchung zu gewährleisten.
