Revidiertes Europäisches Patentübereinkommen tritt in Kraft

Medienmitteilungen, EJPD, 17.10.2007

Bern. Am 13. Dezember 2007 löst eine revidierte Fassung das bestehende Europäische Patentübereinkommen ab. Sie modernisiert das europäische Patentsystem unter Wahrung der bewährten Grundlagen. Der Bundesrat setzt auf denselben Zeitpunkt auch die daran angepasste Patentgesetzgebung in Kraft.

Das bestehende Europäische Patentübereinkommen datiert von 1973. Erfinderinnen und Erfinder können dank des Europäischen Patentübereinkommens mit einer einzigen Patentanmeldung in über 30 Vertragsstaaten – die Schweiz eingeschlossen – Schutz für ihre Erfindung erlangen. Die an das europäische Patentsystem gestellten Rahmenbedingungen haben sich jedoch in den letzten 30 Jahren beachtlich geändert und machten eine Reform des Übereinkommens unumgänglich. Diese fand ihren Abschluss in der EPÜ-Revisionsakte vom 29. November 2000.

Das Parlament genehmigte im Dezember 2005 das revidierte Übereinkommen und die zu seiner Umsetzung erforderlichen Anpassungen des Patentgesetzes. Nach Ablauf der Referendumsfrist erklärte der Bundesrat die Zustimmung der Schweiz zum revidierten Übereinkommen durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde.

Nachdem die erforderliche Anzahl Vertragsstaaten das revidierte Europäische Patentübereinkommen für bindend erklärt haben, tritt dieses am 13. Dezember 2007 in Kraft. Auf denselben Zeitpunkt setzt der Bundesrat auch die Anpassungen der Patentgesetzgebung in Kraft, die zur Umsetzung erforderlich sind.

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