Gewährleistung der geänderten Verfassungen von zehn Kantonen

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Medienmitteilungen, EJPD, 24.10.2007

Bern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen von zehn Kantonen zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.

Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:

  • in den Kantonen Uri, Basel-Landschaft und Schaffhausen: Einführung des Partnerschaftsgesetzes;
  • im Kanton Schwyz: geheime Abstimmungen und Wahlen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen;
  • im Kanton Zug: Streichung der zehntägigen Karenzfrist bei Wahlen und Abstimmungen; Änderung der statistischen Grundlagen der Zuteilung der Kantonsratsmandate; Abschaffung der Volkswahl der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber; Übergangsregelung für eine zeitliche Zusammenlegung der Ständerats- mit den Nationalratswahlen; Einführung des Partnerschaftsgesetzes; Nachführung der Verfassung betreffend das Strafgericht;
  • im Kanton Appenzell Innerrhoden: Datum der Landsgemeinde; Grenzbeschriebe; Abschluss von Programmvereinbarungen; Wahl der Lehrkräfte;
  • im Kanton St. Gallen: Verkleinerung des Kantonsrates;
  • im Kanton Graubünden: Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen; Justizreform;
  • im Kanton Aargau: Einführung des Öffentlichkeitsprinzips;
  • im Kanton Wallis: Zuständigkeit zur Erteilung des Bürgerrechts.

Kontakt / Rückfragen
Robert Baumann, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 41 61, Kontakt