Künftig Pauschalbeiträge an Erziehungseinrichtungen der Kantone

Bundesrat verabschiedet Totalrevision der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug

Medienmitteilungen, EJPD, 21.11.2007

Bern. Der Bund wird künftig die Betriebs- und Baubeiträge an Erziehungseinrichtungen für Minderjährige in Form von Pauschalen und im Rahmen von Leistungsvereinbarungen ausrichten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Einzelheiten geregelt und die totalrevidierte Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene pauschal abzugelten. Aufgrund der mehrjährigen, guten Erfahrungen im Erwachsenenbereich werden neu auch die Baubeiträge an Erziehungseinrichtungen mit einer Pauschalierungsmethode berechnet. Die totalrevidierte Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug legt die Rahmenbedingungen und die Bemessungsgrundsätze fest. Das Pauschalierungsmodell verringert den Verwaltungsaufwand, und durch den Abschluss von vierjährigen Leistungsverträgen zwischen Bund und Kantonen wird die Budgetsicherheit erhöht. Die neue Verordnung sieht ferner neu die finanzielle Unterstützung des Schweizerischen Ausbildungszentrums für das Strafvollzugspersonal durch den Bund vor.

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