Die Schweiz und Chile arbeiten bei der Kriminalitätsbekämpfung enger zusammen
Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Rechtshilfevertrag
Medienmitteilungen, EJPD, 28.11.2007
Bern. Die Schweiz und Chile wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am Mittwoch die Botschaft zur Ratifikation des bilateralen Rechtshilfevertrags in Strafsachen verabschiedet.
Der neue Vertrag schafft eine völkerrechtliche Grundlage, damit die Justizbehörden beider Staaten bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen zusammenarbeiten können. Im Vordergrund steht die Bekämpfung von Delikten wie Geldwäscherei, Drogenhandel, Korruption und Terrorismus.
Der Rechtshilfevertrag mit Chile übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Rechtshilfegesetzes. Er trägt den Bedürfnissen der Praxis Rechnung. Das neue Instrument vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen beiden Staaten. Es verringert die Formerfordernisse durch die Abschaffung der Beglaubigungen. In beiden Ländern wird eine Zentralstelle geschaffen, welche die reibungslose Zusammenarbeit im Rahmen des Vertrags gewährleistet. Der Vertrag regelt ferner auch die Zustellung von Verfahrensurkunden, das Erscheinen vor Gericht, die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten sowie die spontane Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens. Zudem ermöglicht er Einvernahmen per Videokonferenz und die Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen.
