Effektiver Rechtsschutz und qualifizierte Beratung in Patentsachen

Medienmitteilungen, EJPD, 07.12.2007

Bern. Der Bundesrat hat heute die Botschaften zu einem Patentgerichtsgesetz sowie zu einem Patentanwaltsgesetz verabschiedet. Die beiden Gesetzesvorlagen stellen eine effektive sowie qualitativ hochstehende Beratung und Rechtsprechung in Patentsachen sicher. Sie fördern den Innovationsprozess und tragen zur Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz bei.

Patentprozesse sind komplex und erfordern spezielle Fachkenntnisse von den zuständigen Gerichten. Wegen der geringen Anzahl an Patentstreitigkeiten können nur wenige kantonale Gerichte das notwendige Fachwissen aufbauen und aufrechterhalten. Die Urteile fachlich unversierter Gerichte vermögen oft nicht zu befriedigen. Wegen der meist hohen Streitwerte haben sie dennoch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Deswegen ist die gerichtliche Durchsetzung erteilter Patente und mit ihr der Innovationsschutz in der Schweiz heute nur unzureichend gewährleistet.

Aufgrund der Komplexität des Erfindungsschutzes sind innovative Personen und Unternehmen auf professionelle und kompetente Beratung angewiesen. Heute können auch Personen in Patentsachen beratend tätig werden, die den hohen Anforderungen an diese Dienstleistung nicht genügen. Der Schaden einer unsachgemässen Beratung kann beträchtlich sein. Die ungenügende Transparenz bei der Wahl eines Dienstleistungserbringers und die fehlende Qualitätssicherung wirken sich negativ auf die Schweiz als Innovationsstandort aus.

Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund Massnahmen zur Beseitigung dieser Unzulänglichkeiten geprüft. Ende des letzten Jahres wurde das Vernehmlassungsverfahren zu einem Patentgerichtsgesetz sowie zu einem Patentanwaltsgesetz eröffnet. Gestützt auf die befürwortenden Reaktionen wurden die Vorentwürfe überarbeitet und der Bundesrat legt nunmehr die beiden Gesetzesvorlagen dem Parlament zur Beratung vor.

Mit dem Patentgerichtsgesetz wird ein nationales Spezialgericht geschaffen, das bei Streitigkeiten in patentrechtlichen Verletzungs- und Rechtsgültigkeitssachen allein zuständig ist. Es gewährleistet als Vorinstanz des Bundesgerichts das erforderliche Fachwissen und einen effektiven Rechtsschutz für Erfindungen. Das Gericht setzt sich aus juristisch sowie technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammen. Damit wird dem Patentrecht als an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht anzusiedelnde Materie Rechnung getragen. Indem dem Bundespatentgericht die Infrastruktur des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfügung gestellt wird, können Synergien genutzt und die Kosten tief gehalten werden. Erfordert es der Bezug zur Streitsache, so kann das Gericht auch andernorts tagen. Das Verfahrensrecht folgt im Wesentlichen der Schweizerischen Zivilprozessordnung. Den besonderen patentrechtlichen Verfahrensgegebenheiten wird durch Ausnahmeregelungen Rechnung getragen.

Nach dem Entwurf zum neuen Patentanwaltsgesetz ist das Führen der Berufsbezeichnung "Patentanwältin" bzw. "Patentanwalt" nur Personen mit nachgewiesener Fachkenntnis gestattet. Vor Aufnahme der Berufstätigkeit haben sie sich in ein Patentanwaltsregister eintragen zu lassen und dabei die geforderten Berufsqualifikationen nachzuweisen. Die gewerbsmässige Beratung und Vertretung in Patentsachen steht zwar nach wie vor allen Personen offen. Die vorgeschlagene Lösung ermöglicht jedoch dem Publikum die Wahl eines fachlich kompetenten Dienstleistungserbringers. Sie trägt dem Geheimhaltungsinteresse der Beratenen Rechnung, indem es den Patentanwältinnen und Patentanwälten eine Verschwiegenheitspflicht auferlegt, und schafft zudem eine bessere Ausgangslage für Patentanwältinnen und Patentanwälte, die ihren Beruf auch in der Europäischen Gemeinschaft ausüben wollen.

Kontakt / Rückfragen
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE), T +41 31 377 77 77, Kontakt