Eine wirksame Strafverfolgung der schwersten Verbrechen gewährleisten
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Medienmitteilungen, EJPD, 23.04.2008
Bern. Die Schweiz will eine wirksame, transparente und lückenlose Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen gewährleisten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Botschaft mit den erforderlichen Gesetzesänderungen verabschiedet.
Die Änderungen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes sehen insbesondere die Schaffung des neuen Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eine detaillierte Definition von Kriegsverbrechen vor. Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten Straftaten wie vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Verschwindenlassen von Personen, Folter, Sexualdelikte oder Vertreibung, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffes gegen die Zivilbevölkerung begangen werden. Diese Straftaten werden zwar bereits heute grundsätzlich durch das schweizerische Strafrecht erfasst. Allerdings kann das zusätzliche Element des Angriffes gegen die Zivilbevölkerung, das diese Verbrechen besonders verabscheuungswürdig macht, nicht angemessen "mitbestraft" werden.
Kriegsverbrechen – wie z.B. Angriffe gegen die Zivilbevölkerung, die Rekrutierung von Kindern oder der Einsatz verbotener Waffen – werden heute lediglich durch einen Pauschalverweis auf das humanitäre Völkerrecht unter Strafe gestellt. Neu werden diese Verbrechen detailliert im Schweizer Strafrecht definiert. Geringfügig angepasst wird zudem der im Jahr 2000 ins Strafrecht aufgenommene Tatbestand des Völkermords.
Die Schweiz hat im Jahr 2001 das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ratifiziert und dabei die unmittelbar erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit mit dem Gericht erlassen. Der IStGH ist zuständig für die Verfolgung und Beurteilung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Nun wird das Schweizer Strafrecht umfassend an das Römer Statut angepasst. Mit der Möglichkeit, selber ein Strafverfahren gegen Verbrecher gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrecher durchführen zu können, stellt die Schweiz sicher, auch weiterhin nicht als „sicherer Hafen“ für Schwerstverbrecher missbraucht zu werden. Zudem kann die Schweiz verhindern, dass der IStGH bei Verbrechen, die in der Schweiz oder von einem Schweizer begangen wurden, das Verfahren an sich zieht.
