Übernahme einer Schengen-Weiterentwicklung zum Visa-Informationssystem beschlossen

Medienmitteilungen, EJPD, 20.08.2008

Bern. Der Bundesrat hat heute die Übernahme einer EU-Verordnung zum Visa-Informationssystem (VIS) gutgeheissen. Es handelt sich dabei um eine Schengen-Weiterentwicklung. Das VIS dient dem Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengen-Staaten.

Das VIS verbessert die Umsetzung der gemeinsamen Visumspolitik, die konsularische Zusammenarbeit und die Konsultation zwischen den zuständigen Behörden. Diese neue EU-Verordnung definiert Zweck, Funktion und Zuständigkeit beim VIS. Sie regelt zudem den Austausch der Visa-Daten zwischen den beteiligten Staaten.

Das VIS dient dazu,

  • das Visumverfahren und die Betrugsbekämpfung zu erleichtern;
  • die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen und im Landesinneren zu optimieren;
  • zur Identifizierung von Personen beizutragen, die die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt in einem Staat nicht bzw. nicht mehr erfüllen;
  • Gefahren für die innere Sicherheit zu verhindern.

Die Übernahme dieser EU-Verordnung erfordert eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung und muss vom Parlament genehmigt werden. Die Schweiz hat nun maximal zwei Jahre Zeit, um die nötigen Umsetzungsarbeiten durchzuführen.

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