Videoüberwachung bei Bundesbauten: Längere Aufbewahrungsdauer
Medienmitteilungen, EJPD, 10.09.2008
Bern. Videoaufzeichnungen, die zum Schutz der Gebäude des Bundes gemacht werden, dürfen künftig länger aufbewahrt werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung geändert.
Bisher betrug die Frist in der Verordnung über das Sicherheitswesen in Bundesverantwortung 24 Stunden. Neu sind es 14 Tage. Die Änderung setzt eine Empfehlung des Berichts “Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken in Bahnhöfen, Flughäfen und an anderen öffentlichen Orten“ um, von dem der Bundesrat am 28. September 2007 Kenntnis genommen hat. Sie erfolgt mit der Zustimmung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
