Bundesrat ernennt Thomas Hug zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes
Medienmitteilungen, EJPD, 26.09.2008
Bern. Der Bundesrat hat heute Herrn Thomas Hug, Erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt, zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt.
Herr Hug wird beauftragt, die Vorwürfe der Amtsgeheimnisverletzung, Nötigung und rechtswidrigen Vereinigung zu untersuchen, welche alt Bundesrat Christoph Blocher und Nationalrat Christoph Mörgeli in ihrer kürzlich eingereichten Strafanzeige erhoben haben.
Da sich die Strafanzeige unter anderem gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft richtet, ernennt der Bundesrat einen ausserordentlichen Staatsanwalt. Die Einsetzung von ausserordentlichen Verfahrensleitern in solchen Fallkonstellationen ist in der Strafverfolgung des Bundes oder der Kantone üblich und erfolgt insbesondere, um die völlige Unabhängigkeit der Untersuchung zu gewährleisten.
Da sich die Strafanzeige unter anderem gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft richtet, ernennt der Bundesrat einen ausserordentlichen Staatsanwalt. Die Einsetzung von ausserordentlichen Verfahrensleitern in solchen Fallkonstellationen ist in der Strafverfolgung des Bundes oder der Kantone üblich und erfolgt insbesondere, um die völlige Unabhängigkeit der Untersuchung zu gewährleisten.
