Angemessene Antwort auf überhöhte Managerlöhne
Bundesrat verabschiedet indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei"
Medienmitteilungen, EJPD, 05.12.2008
Bern. Angesichts der Finanzkrise hat der Bundesrat die laufende Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts ergänzt, um den Schutz des Eigentums der Aktionäre weiter zu verstärken. In seiner am Freitag verabschiedeten Botschaft empfiehlt er dem Parlament seine massvolle und zugleich umfassendere Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei". Die Annahme der Initiative würde nach Ansicht des Bundesrats die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz verringern.
In mehreren Punkten stimmen der bundesrätliche Gesetzesentwurf und die Volksinitiative überein. Wo Abweichungen bestehen, ist der Gesetzesentwurf insgesamt massvoller und weniger rigoros. Er stellt eine angemessene Antwort auf die Problematik überhöhter Vergütungen dar, verzichtet aber auf einengende Statutenbestimmungen, Verbote und Strafen. Damit bleibt den Aktionären auch in Zukunft genügend Handlungsspielraum, um die Gesellschaft nach ihren Bedürfnissen auszugestalten.
Gäbe die Schweiz ihr liberales Gesellschaftsrecht zugunsten schwerfälliger und restriktiver Vorschriften auf, verlöre sie einen Standortvorteil gegenüber dem Ausland, ist der Bundesrat überzeugt. Die Folge wären vermehrte Gründungen im Ausland, Sitzverlegungen ins Ausland und weniger Zuzüge von Unternehmen in die Schweiz. Damit verbunden wären der Verlust von Arbeitsplätzen und Steuerausfälle. Bei einer Annahme der Initiative müsste zudem das Aktienrecht erneut vertieft überarbeitet werden, was mit zeitlichen Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten verbunden wäre.
