Entführte Kinder: Mehr Rückführungsanträge an das Ausland als an die Schweiz
Statistik 2007 der Schweizerischen Zentralbehörde
Medienmitteilungen, BJ, 04.02.2008
Bern. Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Jahr 2007 insgesamt 192 Fälle behandelt. 97 Fälle wurden aus dem Vorjahr übernommen. Von den 95 neuen Anträgen betrafen 66 die Rückführung von Kindern und 29 die Ausübung des Besuchsrechts. Die Anträge an das Ausland überwogen deutlich jene an die Schweiz.
Die Schweiz ist über das Haager Kindesentführungs-Übereinkommen und das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen mit 73 Staaten vertraglich verbunden.
Die meisten Rückführungs- und Besuchsanträge stützen sich auf das Haager Kindesentführungs-Übereinkommen; das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen wird hingegen jährlich in weniger als fünf Fällen angerufen. Beide Übereinkommen verfolgen das gleiche Ziel: Zum Schutz des Kindeswohls stellen sie das durch eine Entführung verletzte Sorgerecht wieder her und gewährleisten die Ausübung des Besuchsrechts. Sie haben zudem eine beachtliche präventive Wirkung. Die Nationalität des Kindes und der Eltern spielt bei der Anwendung der beiden Übereinkommen keine Rolle.
Anträge der Schweiz ans Ausland:
| 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 |
Anträge auf Rückführung | 49 | 42 | 36 | 37 | 42 | 29 | 30 |
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts | 18 | 14 | 18 | 9 | 10 | 17 | 13 |
Total neue Fälle | 67 | 56 | 54 | 46 | 52 | 46 | 43 |
Anträge des Auslandes an die Schweiz:
| 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 |
Anträge auf Rückführung | 17 | 19 | 24 | 12 | 18 | 15 | 27 |
Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts | 11 | 11 | 5 | 6 | 9 | 7 | 8 |
Total neue Fälle | 28 | 30 | 29 | 18 | 27 | 22 | 35 |
