Rückübernahmeabkommen mit der Tschechischen Republik unterzeichnet
Medienmitteilungen, EJPD, 17.09.2009
Bern. Der tschechische Innenminister Martin Pecina und der Schweizer Botschafter Jean-François Kammer haben heute in Prag ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen sowie von Drittstaatsangehörigen. Der Transit durch die Vertragsstaaten wird ebenfalls geregelt.
Das Abkommen enthält eine gegenseitige, umfassende und formlose Rückübernahmeverpflichtung für eigene Staatsangehörige. Neu kann die Schweiz auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose zurückführen, wenn diese die Bedingungen für die Einreise oder den Aufenthalt in der Schweiz nicht oder nicht mehr erfüllen. So kann zusätzlich eine wichtige Kategorie von Personen zurückgeführt werden, welche die Tschechische Republik als Transitland benutzt.
Bisher bestand mit der Tschechischen Republik lediglich eine im gemeinsamen Visumabkommen integrierte Rückübernahmeklausel, die nicht über das Festhalten der völkerrechtlichen Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsanghöriger hinausging.
Das Abkommen entspricht den Rückübernahmeabkommen, welche die Schweiz bereits mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Es vervollständigt die Instrumente, welche der Schweiz bei der Bekämpfung der irregulären Migration bereits zur Verfügung stehen. Die Schweiz hat bisher 46 derartige Abkommen unterzeichnet.
