Verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Argentinien
Bundesrat genehmigt bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen
Medienmitteilungen, EJPD, 18.09.2009
Bern. Die Schweiz und Argentinien wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität verstärkt zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am Freitag einen bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt.
Der bilaterale Rechtshilfevertrag schafft eine völkerrechtliche Grundlage, damit die Justizbehörden beider Staaten bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen zusammenarbeiten können. Im Vordergrund steht die Bekämpfung der Korruption, des Drogenhandels, der Geldwäscherei und des Terrorismus.
Der neue bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten. Er verringert die Formerfordernisse (Beglaubigungen) und führt moderne Instrumente ein (Videokonferenz). Zudem schafft er in beiden Ländern Zentralbehörden, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen dienen. Der Vertrag regelt weiter die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten sowie die spontane Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens.
Mit dem neuen Abkommen wird das weltweite Vertragsnetz auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen weiter ausgebaut. In Lateinamerika hat die Schweiz bereits mit Peru, Ecuador, Mexiko und Brasilien bilaterale Rechtshilfeverträge abgeschlossen; noch nicht in Kraft getreten ist der mit Chile ausgehandelte Rechtshilfevertrag.
Der neue bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten. Er verringert die Formerfordernisse (Beglaubigungen) und führt moderne Instrumente ein (Videokonferenz). Zudem schafft er in beiden Ländern Zentralbehörden, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen dienen. Der Vertrag regelt weiter die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten sowie die spontane Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens.
Mit dem neuen Abkommen wird das weltweite Vertragsnetz auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen weiter ausgebaut. In Lateinamerika hat die Schweiz bereits mit Peru, Ecuador, Mexiko und Brasilien bilaterale Rechtshilfeverträge abgeschlossen; noch nicht in Kraft getreten ist der mit Chile ausgehandelte Rechtshilfevertrag.
