Widersprüchliche Asyl- und Auslieferungsentscheide vermeiden
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Medienmitteilungen, EJPD, 24.02.2010
Bern. Parallele Asyl- und Auslieferungsverfahren werden in Zukunft besser koordiniert. Um widersprüchliche Entscheide zu vermeiden, wird insbesondere der Asylentscheid in wenigen Einzelfällen neu beim Bundesgericht anfechtbar sein. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft mit Gesetzesentwurf verabschiedet.
Mit einer Revision des Asyl-, Bundesgerichts- und Rechtshilfegesetzes will der Bundesrat den Informationsaustausch zwischen den Asyl- und den Auslieferungsbehörden verbessern, das Asylverfahren beschleunigen und widersprüchliche Asyl- und Auslieferungsentscheide vermeiden. Letztere können im Einzelfall zu einer unverhältnismässig langen Auslieferungshaft führen und der internationalen Glaubwürdigkeit der Schweiz schaden.
Zu diesem Zweck wird im Asylverfahren in wenigen Einzelfällen der Zugang zum Bundesgericht geöffnet, damit parallele Asyl- und Auslieferungsverfahren auf dieser Stufe zusammengeführt werden können. Ergänzend wird im Asylverfahren das Beschleunigungsgebot gesetzlich verankert. Im Asyl- und im Auslieferungsverfahren wird zudem die Verpflichtung zum gegenseitigen Aktenbeizug eingeführt.
