Bundesrat will Integration verstärken
Medienmitteilungen, EJPD, 05.03.2010
Bern. Der Bundesrat hat die bisherige Integrationspolitik des Bundes aus einer Gesamtsicht überprüft und den Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes gutgeheissen. Die geltende Integrationspolitik soll durch Verbesserungen in verschiedenen Bereichen verstärkt werden. Der Grundsatz, dass Integration nicht nur gefördert, sondern auch gefordert wird, bleibt zentral. Der Gedanke der Integration als Querschnittaufgabe und verbindlicher Grundauftrag der zuständigen Regelstrukturen soll stärker verankert werden. Ebenfalls soll die spezifische Integrationsförderung weiterentwickelt werden.
Die Integrationspolitik setzt auf die Selbstverantwortung der Ausländerinnen und Ausländer. Bei ausländerrechtlichen Entscheiden wird die Respektierung der Bundesverfassung und der Rechtsordnung, der Wille zu Bildung und Arbeit sowie das Erlernen einer Landessprache berücksichtigt. Das Erfordernis zur Integration soll noch klarer kommuniziert werden. Wenn nötig sind gezielt Integrationsvereinbarungen abzuschliessen oder Integrationsempfehlungen auszusprechen.
In den Kantonen und in den Städten besteht heute bereits eine breite Palette von Massnahmen der Integrationsförderung. Diese haben sich grundsätzlich als zielführend erwiesen. Sie genügen aber in quantitativer und qualitativer Hinsicht den Anforderungen noch nicht und sind deshalb punktuell zu verstärken.
Der Bericht schlägt vor, dass die Integration rechtlich besser verankert werden soll. Der Bundesrat lässt jedoch noch offen, ob die integrationsrechtlichen Bestimmungen in den einzelnen, bestehenden Gesetzen zu ergänzen oder in einem Integrationsrahmengesetz aufzunehmen sind.
