Bundesrat ruft Ventilklausel nicht an
Medienmitteilungen, EJPD, 26.05.2010
Bern. Der Bundesrat hat heute entschieden, die Ventilklausel des Freizügigkeitsabkommens (FZA) gegenüber Staatsangehörigen aus den alten EU-Staaten per 1. Juni 2010 nicht anzurufen. Von Juni 2009 bis Ende April 2010 sind die erteilten Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen um 9,4% bzw. 21,4% zurückgegangen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Monaten entspannt.
Seit Aufhebung der Kontingente am 1. Juni 2007 gilt für Staatsangehörige der 15 alten Mitgliedsstaaten der EU die volle Personenfreizügigkeit. Die im FZA vorgesehene Ventilklausel erlaubt es der Schweiz, für einen befristeten Zeitraum einseitig wieder Kontingente einzuführen. Dazu muss jedoch die Anzahl der ausgestellten Kurzaufenthalts- bzw. Aufenthaltsbewilligungen an Erwerbstätige aus den alten EU-Staaten in einem Jahr um mindestens 10% über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegen.
Diese Schwelle wird in diesem Jahr weder für Kurzaufenthalts- noch für Aufenthaltsbewilligungen erreicht. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass zwischen Juni 2009 und April 2010 gegenüber dem Vorjahr 21,4% weniger Aufenthaltsbewilligungen erteilt worden sind. Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen liegt der Rückgang bei 9,4%. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Monaten positiver entwickelt als erwartet. Aus heutiger Sicht drängt sich auch aus diesem Grund eine Beschränkung der Zuwanderung nicht auf.
Der Bundesrat hat im Frühjahr 2010 zudem ein präventives Massnahmenpaket geschnürt. Damit will er erreichen, dass die Möglichkeiten des konsequenten Vollzugs und der Missbrauchsbekämpfung bei der Anwendung des FZA ausgeschöpft werden.
