Verdacht auf qualifizierte Veruntreuung, falsche Anschuldigung und falsches Zeugnis: Verfahren eingestellt
Medienmitteilungen, EJPD, 15.07.2010
Bern. Das auf Strafanzeige von Oskar Holenweger gegen einen verdeckten Ermittler eröffnete Ermittlungsverfahren unter der Leitung des ausserordentlichen Staatsanwaltes Urs Fuhrer wurde eingestellt.
Anfangs September 2009 reichte der ehemalige Bankier Oskar Holenweger bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den verdeckten Ermittler ein, der in einem gegen ihn gerichteten gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren zum Einsatz gekommen war. Vorgeworfen wurden dem Ermittler qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 und 2 StGB), falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB) und falsches Zeugnis (Art. 307 StGB). Oskar Holenweger verdächtigte den verdeckten Ermittler insbesondere, einen Teil des Geldes, das dieser von der Bundeskriminalpolizei für die Ermittlungen im Rahmen des Geldwäschereiverdachts erhalten hatte, für eigene Zwecke entwendet zu haben.
Trotz zahlreicher Ermittlungen des ausserordentlichen Staatsanwaltes Urs Fuhrer war es nicht möglich, den genauen Ablauf der Ereignisse zu rekonstruieren. Der vom Anzeigeerstatter erhobene Vorwurf gegen den verdeckten Ermittler erhärtete sich nicht. Aus diesem Grund wurde das gegen Letzteren eröffnete Verfahren gemäss Artikel 106 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege eingestellt (BStP; SR 312.0).
