Visaabkommen mit Mauritius unterzeichnet

Medienmitteilungen, EJPD, 26.10.2010

Bern. Heute haben Rudolf Baerfuss, Schweizer Botschafter in Südafrika, in dessen Zuständigkeit auch Mauritius liegt, und A.P. Neewoor, Staatssekretär von Mauritius, ein Abkommen über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht unterzeichnet.

Das Abkommen, welches am Tag der Unterzeichnung in Kraft getreten ist, garantiert Schweizerinnen und Schweizern sowie Bürgerinnen und Bürgern der Republik Mauritius eine visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte von bis zu drei Monaten.

Angehörige beider Vertragsparteien, die einen gültigen nationalen Diplomaten- oder Dienstpass besitzen und Mitglied einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung ihres Staates sind, können darüber hinaus während der Dauer ihrer Funktion ohne Visum in den anderen Vertragsstaat einreisen und sich dort aufhalten.

Die EU hat die Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger von Mauritius mit der Unterzeichnung eines entsprechenden bilateralen Abkommens am 28. Mai 2009 für den gesamten Schengen-Raum aufgehoben. Die Schweiz hat diesen Beschluss als assoziiertes Schengen-Mitglied ebenfalls umgesetzt. Sie ist jedoch nicht Vertragspartei des entsprechenden Abkommens zwischen der EU und Mauritius. Deshalb hatten Schweizerinnen und Schweizer, im Gegensatz zu EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, bisher kein vertraglich abgesichertes Recht auf Gegenseitigkeit. Dieses Recht ist nun mit dem Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Schweiz  und Mauritius garantiert.

Die zusätzliche Erhöhung der Reisefreiheit für Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen fördert die internationale Zusammenarbeit und stärkt die Position der Schweiz als Standort internationaler Organisationen.

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