Arbeitsgruppe Ausschaffung: Einladung für erste Sitzung im Januar 2011

Medienmitteilungen, EJPD, 22.12.2010

Bern. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, Prof. Heinrich Koller, hat die Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie des Initiativkomitees zur ersten Sitzung im Januar 2011 eingeladen. Auf Wunsch der KKJPD und des Initiativkomitees hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) überdies einzelne Bestimmungen zur Vertraulichkeit und Information im Mandat für die Arbeitsgruppe präzisiert.

Dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) war von Anfang an daran gelegen, dass die Arbeitsgruppe innerhalb üblicher Rahmenbedingungen tagt. In diesem Sinne hält das Mandat nun ausdrücklich fest, dass sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe mit ihren Organisationen und beteiligten Dritten über Sachfragen austauschen und sich bei Bedarf von Sachverständigen beraten lassen können. Die überarbeitete Verfügung sieht zudem vor, dass die Arbeitsgruppe die Öffentlichkeit nach Rücksprache mit dem EJPD periodisch über den Fortgang der Arbeiten informieren kann.

Mit diesen Präzisierungen unterstreicht das EJPD, dass es einen transparenten Prozess einleitet. Der Verzicht auf Abstimmungen und das Offenlegen von allfälligen Differenzen im Schlussbericht gewährleisten, dass unterschiedliche Umsetzungsvorschläge und deren rechtliche Auswirkungen sichtbar sind. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Bundesrat und Parlament von der Arbeitsgruppe eine vollständige Entscheidungsgrundlage erhalten.

Die Einladung zur ersten Sitzung der Arbeitsgruppe im Januar hat der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Prof. Heinrich Koller, den Mitgliedern zugestellt. Der Sitzungsrhythmus wird an dieser ersten Sitzung festgelegt. Der Vorsitzende geht heute davon aus, dass für die Einhaltung des Abgabetermins Juni 2011 monatlich eine bis zwei halbtägige Sitzungen erforderlich sein werden.

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