"Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes": Weiteres Vorgehen
Medienmitteilungen, EJPD, 30.03.2011
Bern. Der Bundesrat wartet den Bericht zur Klärung der Kompetenzen in der inneren Sicherheit ab, bevor er über die weiteren Arbeiten an einem Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (PolAG) entscheidet. Der Bericht, mit dem das Postulat 10.3045 "Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen" beantwortet wird, ist nicht vor Ende 2011 zu erwarten.
Zwei Punkte aus dem Vorentwurf können unabhängig von diesem Bericht geregelt werden, und zwar im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI). So sollen dort neue und präzisere Rechtsgrundlagen für die bestehenden Informationssysteme des Bundessicherheitsdienstes geschaffen werden, welche dieser zum Schutz von Magistratspersonen betreibt. Zum andern soll im BPI die indirekte Auskunftsregelung, die dort einzig noch für die Datenbank "Bundesdelikte" der Bundeskriminalpolizei vorgesehen ist, aufgehoben und durch das ordentliche, direkte Auskunftsrecht ersetzt werden. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, eine entsprechende Botschaft zu erarbeiten.
Im Weiteren soll das EJPD prüfen, ob Bestimmungen über den Einsatz von Sicherheitsunternehmen, wie sie der Vorentwurf des PolAG vorsah, in die Gesetzesvorlage aufgenommen werden sollen, die das EJPD derzeit mit dem EVD, dem EDA und dem VBS zur Regelung für Schweizer Sicherheitsunternehmen in Krisen- und Kriegsgebieten ausarbeitet.
Die Vorlage zum PolAG sah auch vor, die Strafprozessordnung mit der Möglichkeit der verdeckten Fahndung zu ergänzen, die der Polizei u.a. die Vornahme von Scheinkäufen im Drogenmilieu ermöglicht. Diese Ergänzung kann mit der nahezu identischen Parlamentarischen Initiative Jositsch (08.458) vorgenommen werden, welche die eidgenössischen Räte derzeit behandeln. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, den Gesetzgeber bei den Arbeiten auf Wunsch zu unterstützen.
Auswertung der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Ergebnisse der Vernehmlassung zum PolAG zur Kenntnis genommen, die von Ende November 2009 bis Mitte März 2010 stattfand. Die Auswertung der insgesamt 56 Vernehmlassungsstellungnahmen ergab ein sehr unterschiedliches Bild: Während die politischen Parteien den Vorentwurf mehrheitlich skeptisch bis ablehnend beurteilten, unterstützt die Mehrheit der Kantone das Vorhaben, wenn auch mit wesentlichen Erweiterungswünschen im Geltungsbereich. Die gesamtschweizerischen Organisationen im Bereich Grundrechte und Datenschutz bestätigen mehrheitlich die von links-grüner Seite geäusserte Kritik. Das übergeordnete Ziel des Gesetzgebungsvorhabens, die rechtssystematische Bereinigung des Polizeirechts des Bundes, wurde indes von allen Vernehmlassungsteilnehmern unterstützt.
Mit seinem Entscheid, den Bericht zur Klärung der Kompetenzen in der inneren Sicherheit abzuwarten, trägt der Bundesrat nun namentlich der Forderung nach Klärung der Bundeskompetenzen im Polizeibereich Rechnung. Diese Forderung entspricht im Wesentlichen dem Postulat Malama vom 3. März 2010 (10.3045 "Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen"), das der Bundesrat am 28. August 2010 angenommen hatte, nach Abschluss der Vernehmlassung zum PolAG. Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die verfassungsrechtliche Kompetenzaufteilung und die tatsächliche Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit zu erstellen. Dabei wird – gerade auch mit Blick auf die von den Kantonen geforderte Ausdehnung des Geltungsbereiches des PolAG – geprüft, inwieweit die geltende Kompetenzordnung den heutigen und zukünftigen Herausforderungen genügt.
Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen zum PolAG entscheiden, wenn ihm der Bericht zum Postulat Malama zur Verabschiedung vorliegt. Gestützt auf die Ergebnisse des Berichts, der zurzeit unter der Federführung des Bundesamtes für Justiz erarbeitet wird, kann der Bundesrat dann beurteilen, ob und inwieweit er den Änderungs- und Erweiterungswünschen Rechnung tragen will, die von den Vernehmlassungsteilnehmern eingebracht wurden.
