Teilbericht zu den nicht behandelten Botschaftsgesuchen
Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 01.12.2011
Bern. Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung entschieden, den Teilbericht zu den in den Jahren 2006 bis 2008 auf den Schweizer Botschaften in Damaskus und Kairo eingereichten und in der Folge nicht behandelten Asylgesuchen zu veröffentlichen. Der vorliegende Teilbericht beantwortet erst die Frage nach dem Sachverhalt. Er enthält noch keine rechtliche Würdigung. Mit dieser Veröffentlichung will der Bundesrat die bereits vorliegenden Resultate kommunizieren. Der Schlussbericht wird Ende Jahr vorliegen.
In den Jahren 2006 bis 2008 sind auf der schweizerischen Botschaften in Syrien und Ägypten ungefähr 7‘000 bis 10‘000 Asylgesuche von irakischen Staatsangehörigen eingegangen. Diese Gesuche wurden während mehrerer Jahre nicht geprüft. Nachdem die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement Kenntnis davon erhalten hatte, beauftragte sie Ende August alt Bundesrichter Michel Féraud mit einer externen Untersuchung. Diese soll vor allem klären, was sich damals genau zugetragen hat, ob Asylsuchende zurückgeschickt worden sind, ob geltendes Recht oder Informationspflichten verletzt worden sind und wie nun korrekt mit den noch nicht behandelten Asylgesuchen umgegangen werden soll. Wie von verschiedenen Seiten gefordert, wird nun ein erster Teilbericht veröffentlicht, welcher aber nur die Darstellung des Sachverhalts beinhaltet. Mit dieser Veröffentlichung will der Bundesrat die bereits vorliegenden Resultate kommunizieren. Die rechtliche Einordnung sowie die Beantwortung der Fragen zum weiteren Vorgehen erfolgt im Rahmen des Schlussberichts, welcher wie vorgesehen bis Ende Jahr vorliegen wird.
