Schweizerisches Rotes Kreuz: Menschlichkeit und Einsatz für Schwache

Reden, EJPD, 24.06.2011. Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Es gilt das gesprochene Wort.

Bubendorf. An der Rotkreuzversammlung 2011 würdigte Bundesrätin Simonetta Sommaruga den täglichen Einsatz der Mitarbeitenden des Schweizerischen Roten Kreuzes zugunsten der Menschlichkeit, beispielsweise in der Palliativbegleitung von unheilbar kranken und sterbenden Menschen. Besonders beeindruckt zeigte sie sich von einem Besuch im Ambulatorium für traumatisierte Folter- und Kriegsopfer.

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrter Herr Direktor
Sehr geehrte Delegierte der Mitgliederorganisationen des Schweizerischen Roten Kreuzes

Sie haben für Ihre diesjährige Rotkreuzversammlung einen geschichtsträchtigen Ort gewählt. Bad Bubendorf ist für diese Region hier so wichtig, dass es manchmal auch das Baselbieter Rütli genannt wird. Hier, in Bad Bubendorf, fanden nämlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Versammlungen von ganz besonders mutigen Menschen statt. Sie wollten einen eigenen Kanton, und hatten mit dieser Forderung schliesslich Erfolg.

Ausserdem sprudelt hier seit eh und je aus einer Quelle Wasser, das als äusserst heilsam bekannt ist.

Ich finde, das ist ein wirklich gutes Umfeld für Ihre Versammlung, und ich wünsche Ihnen, dass sich der revolutionäre Geist und die belebende Kraft dieses Ortes positiv auf Ihre Diskussionen und Beschlüsse auswirken.

Ihr Präsident, Professor René Rhinow, und Ihr Direktor Markus Mader haben mich im letzten Oktober zu dieser Versammlung eingeladen. Es war eine der ersten Einladungen an mich als Bundesrätin und es war auch eine der ersten Zusagen, die ich gemacht habe.

Ich habe zugesagt, weil mich das Schweizerische Rote Kreuz beeindruckt. Ihre Organisation verkörpert für mich etwas, das mir persönlich ganz wichtig ist: Menschlichkeit und der Einsatz für Schwache, denen Sie unterschiedslos Hilfe leisten.

Beeindruckt bin ich aber auch von den klaren Grundlagen, auf denen Ihre Organisation aufgebaut ist: Sieben Grundsätze und zehn Leitlinien. Sie genügen Ihnen als Richtschnur für Ihre Aktivitäten, schweizweit und international. Auf diese Klarheit und Übersichtlichkeit könnte man als Exekutivmitglied der Eidgenossenschaft fast schon ein bisschen neidisch sein.

Heute, sieben Monate nachdem ich Ihre Einladung angenommen habe, weiss ich, dass es noch einen weiteren guten Grund für meine Zusage und meine Anwesenheit heute hier bei Ihnen gibt.

Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Berührungspunkten zwischen dem Schweizerischen Roten Kreuz und meinem Departement. Ja mehr noch: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und das Schweizerische Rote Kreuz pflegen im Bereich der Migration seit Jahren eine enge und fruchtbare Zusammenarbeit. Und in Wabern bei Bern sind unser Bundesamt für Migration und Ihr "Departement Gesundheit und Integration" sogar unmittelbare Nachbarn.

Ich spreche heute also auch als Ihre Nachbarin zu Ihnen – und ich möchte auf zwei Themen zu sprechen kommen, die uns beide beschäftigen.

Migration

Das erste Thema ist die Migration. Das Schweizerische Rote Kreuz leistet wertvolle Arbeit zugunsten von Migrantinnen und Migranten. Das SRK bietet Menschen ohne geregelten Aufenthalt Rückkehrberatung an und Sie helfen Rückkehrwilligen bei der Vorbereitung der Rückkehr und der Organisation der Ausreise.

Ich kann mir vorstellen, wie schwierig und anspruchsvoll diese Arbeit ist. Menschen, die von weither in unser Land kommen, stehen unter einem enormen Druck. Ihre ganze Verwandtschaft erwartet von ihnen, dass sie hier eine Arbeit finden und Geld nach Hause schicken. Diesen Menschen zu zeigen, dass sich ihr Traum nicht erfüllt, dass sie nicht bleiben können, dass sie zurückgehen müssen, und dort dann auch noch die Enttäuschung und die Schmach ertragen müssen – das ist keine einfache Aufgabe.

Wenn es gelingt, diesen Menschen eine Perspektive in ihrem Land aufzuzeigen und sie dabei zu unterstützen, dann hat man sehr viel erreicht. Ich habe für diese Arbeit den grossen Respekt und ich bin dem SRK äusserst dankbar, dass Sie sich hierfür engagieren. Sie tragen damit auch zur Glaubwürdigkeit unseres Asylsystems und unserer Ausländerpolitik bei: Wir wollen, dass Menschen, die Schutz brauchen, in unserem Land weiterhin Schutz erhalten. Jene aber, die dieses Schutzes nicht bedürfen und deren Rückkehr zumutbar ist, müssen gehen. Doch sie sollen in Würde und wenn immer möglich selbstbestimmt unser Land verlassen. Auch das gehört zu unserer humanitären Tradition.

Zwei Aktivitäten des SRK in diesem Bereich, die mich ganz besonders beeindruckt haben, möchte ich noch kurz erwähnen: Sie beraten ja nicht nur Menschen, die freiwillig zurückkehren, sondern mit dem Projekt "Detention" beraten Sie auch Personen, die sich in Ausschaffungshaft befinden. Wir unsererseits sind daran, für diese Personen Verbesserungen der Rückkehrhilfe zu realisieren. Das Bundesamt für Migration bereitet dazu eine Revision der Asylverordnung vor. Ich bin froh, wenn wir hier auch weiterhin gut und eng zusammenarbeiten können.

Letzte Woche schliesslich habe ich die Gelegenheit gehabt, in Bern das Ambulatorium für traumatisierte Folter- und Kriegsopfer zu besuchen.

Dieser Besuch hat mich die ganze Woche beschäftigt – und die Eindrücke sind auch jetzt noch sehr präsent. Natürlich wissen wir alle, dass viele Asylsuchende aus Kriegsgebieten kommen, dass viele von ihnen Verfolgung, Bedrohung und eben auch Folter ausgesetzt waren, dass viele von ihnen Schreckliches erlebt haben. Die Spuren oder Erschütterungen, die diese Erlebnisse hinterlassen, davon erfahren wir in der Öffentlichkeit aber wenig – oder vielleicht wollen wir es auch gar nicht erfahren.

Das SRK hilft diesen Menschen mit einem interdisziplinären Angebot. Ich bin zutiefst beeindruckt von dieser Arbeit. Da wird Schwerarbeit geleistet, von Ihnen, von Ihren Mitarbeitenden, aber natürlich auch von den Betroffenen, deren Leben nur noch an einem Faden hing, und die mit grösster Anstrengung darum kämpfen müssen, um den Faden nicht ganz abreissen zu lassen.

Ich durfte einen dieser Menschen, die vom Ambulatorium in Bern betreut werden, bei meinem Besuch kennen lernen. Nach langen Jahren des Leidens und des Kampfes um seine Würde hat er im Leben wieder etwas Fuss gefasst. Er sei ein ganz neuer Mensch, sagt er heute von sich. Und er danke dafür: an erster Stelle Gott – und dann dem Schweizerischen Roten Kreuz.

Ich bin glücklich, dass das EJPD das Schweizerische Rote Kreuz bei dieser Arbeit für Folter- und Kriegsopfer unterstützt. Und ich bin froh, dass wir auch in Zukunft einen Beitrag zum Gelingen dieser bewundernswerten und wertvollen Arbeit leisten können.

Palliativbegleitung

Es gibt noch ein ganz anderes Thema, das Sie und mein Departement verbindet – und ich möchte kurz darauf zu sprechen kommen. Die Themen in meinem Departement haben übrigens fast alle etwas gemeinsam: Es geht meistens um Menschen in Extremsituationen. Das gilt auch für die Palliative Care.

Immer mehr Menschen – ältere, kranke Menschen – wollen in Zukunft versorgt sein, immer mehr ältere Menschen brauchen Pflege. Und sie brauchen Pflege bis ans Ende ihres Lebens.

Das Schweizerische Rote Kreuz hat erkannt, dass es künftig ein noch grösseres Engagement im Bereich der Palliativen Angebote braucht, in der Begleitung von unheilbar kranken und sterbenden Menschen.

Die Politik hat sich in den letzten Jahren immer wieder mit der Frage der Sterbebegleitung und der Sterbehilfe befasst. Wie immer, wenn es um die letzten Fragen des Lebens geht, werden die Debatten sehr leidenschaftlich geführt. Alles andere wäre überraschend.

Auch der Bundesrat hat sich in den letzten fünf Jahren intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt.

Es ist eine Tatsache, dass sich mit der demografischen Entwicklung und dem medizinischen Fortschritt zum Teil neue Fragen rund um das Sterben, um die Sterbebegleitung und Sterbehilfe stellen.

Das Bedürfnis nach Selbstbestimmung ist in der heutigen Gesellschaft stark verankert. Und wir können davon ausgehen, dass die Generation, die in den kommenden Jahren das Rentenalter erreicht, diese Selbstbestimmung auch am Lebensende vermehrt einfordern wird. Echte Selbstbestimmung ist jedoch nur dann möglich, wenn wir Entscheidungen frei treffen können – also möglichst unbeeinflusst von physischen, psychischen und sozialen Leiden und Zwängen.

Wer aber gegen Ende seines Lebens ausser dem Suizid keine anderen Möglichkeiten und Angebote kennt, wird sich nicht frei entscheiden können. Es ist deshalb ganz wichtig, dass wir diese anderen Möglichkeiten zur Gestaltung des Lebensendes fördern, und dass wir dafür sorgen, dass diese Alternativen auch bekannt sind. An erster Stelle stehen hier die Möglichkeiten und das Angebot im palliativen Bereich. Sie können dem Leiden und dem Sterben einen wesentlichen Teil des Schreckens und des Schmerzes nehmen, und sie stärken in der letzten Phase des Lebens die Fähigkeit des Patienten zur Entscheidung und zur Selbstbestimmung.

Das Schweizerische Rote Kreuz hat dies erkannt. Aus diesem Grund engagieren sich seine Mitarbeitenden in der Palliativen Begleitung. Ich konnte kürzlich in Bern im Zentrum für ambulante Palliativbegleitung des SRK zwei Frauen kennenlernen, die als Freiwillige unheilbar kranke und sterbende Mesnchen begleiten. Auch ihre Arbeit hat mich tief beeindruckt. Sie arbeiten nach dem Motto „Zeit spenden, Zuhören, Zuwendung geben“ und damit können sie etwas bieten, das kein Medikament und kein noch so modernes Gerät vermag: Menschlichkeit und Würde.

Ich bin überzeugt, dass Sie mit dem Ausbau Ihres Angebots in diesem Bereich einen ganz wichtigen Schritt tun.

Auch der Bundesrat wird sich mit diedsen Fragen in nächster Zeit wieder auseinandersetzen. Unsere Aufgabe ist es, Missbräuche im Bereich der Sterebhilfe und Suizidhilfe zu verhindern – vor allem aber, dafür zu sorgen, dass Menschen in schwierigen und äusserst belasteten Situationen – nämlich dann, wenn das Ende des Lebens absehbar ist – unterstützt und begleitet werden. Der Staat allein wird dieser grossen Aufgabe aber nie gerecht werden. Es ist letztlich eine gesellschaftliche Aufgabe, die wir nur gemeinsam – staatliche und nicht-staatliche Organisationen, aber auch jeder Einzelne in seinem Umfeld – lösen können.

  

Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiss, dass es weitere Bereiche gibt, in denen Sie das Richtige tun – geleitet von Ihren sieben Grundsätzen und zehn Leitlinien. Sie werden mir verzeihen, dass ich heute nur auf zwei Bereiche eingegangen bin: die Migration und die Palliativbegleitung. Es sind zwei Themen, die mich selbst und mein Departement stark beschäftigen. Und es sind zwei Themen, bei denen mein Departement direkt oder indirekt von Ihrem Engagement, Ihrer Unterstützung und Ihrem Vorbild profitieren können. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich. Und dafür bin ich heute eigentlich vor allem zu Ihnen gekommen: Um Ihnen zu danken, um Ihnen den Dank und die Anerkennung auszusprechen, die Sie für Ihren täglichen Einsatz zugunsten der Menschlichkeit verdienen.

Für den heutigen Abend und den zweiten Teil Ihrer Versammlung morgen wünsche ich Ihnen alles Gute. Profitieren Sie nach Kräften vom positiven Geist dieses Ortes. Auch ich werde einiges davon nach Bern mitnehmen.