Ansprache von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold

Tagung der "Interpol Spezialistengruppe Verbrechen gegen Kinder", 22. Oktober 2002, in Thun

Reden, EJPD, 22.10.2002. Es gilt das gesprochene Wort

ER sitzt abends vor seinem Computer und surft vergnügt und unbeobachtet im Internet. - ES liegt im Bett und kann nicht schlafen vor Scham und Schmach, weint leise vor sich hin.

ER war eben im Chat-Room, hat stolz seine neu entdeckten Bilder den Cyber-Kumpels irgendwo in der Welt weitergemailt. - ES wird von Albträumen geplagt, kann die Erinnerung nicht ausschalten: immer wieder kehren diese widerlichen, grausamen Erlebnisse zurück.

ER surft fast täglich auf seinen Lieblings-Sites und sucht nach immer neuen pornografischen Bildern, Videos und anderen Bild- und Tonträgern, die er weiterverwenden kann. Pornografische Darstellungen von Kindern und Säuglingen machen ihn besonders an. - ES will nicht mehr leben, schon lange nicht mehr. Hat oft an Selbstmord gedacht. Irgendwann wirds klappen.

ER ist einer von vielen Tausenden, die sich im Internet auf kinderpornografischen Seiten sexuell befriedigen und sich an den Bildern der kleinen hilflosen Körper ergötzen. - ES ist eines von diesen Abertausenden von missbrauchten, vergewaltigten, gequälten, gedemütigten, verletzten Kinder, deren nackte Fotos im weltumspannenden Netz der Netze auf verwerfliche Art und Weise feil geboten werden!

Meine Damen und Herren - der Gedanke an all dieses unsägliche Kinderleid erschüttert mich und berührt mich sehr persönlich.

Und diese Bilder, die zu Ihrem Alltag gehören, wühlen die Bevölkerung in der Schweiz auf.

Wir alle wissen es: Hinter jedem kinderpornografischen Bild befindet sich ein missbrauchtes Kind, ein schreckliches Einzelschicksal!
Neu sind diese menschenverachtenden Verbrechen an Kindern nicht. Es hat sie immer schon gegeben. Denken wir nur an die abscheulichen Kindsmissbräuche, die in der Nachbarschaft, ja sogar in den Familien stattfinden.

Durch das moderne und scheinbar anonyme Kommunikationsmittel Internet haben Verbrechen gegen Kinder ein unvorstellbares und beängstigendes Ausmass angenommen.
Nachfrage und Angebot steigen stetig und damit auch die Anforderungen an die Erzeugnisse: immer extremere Bilder sind gefragt, mit immer kleineren Kindern und immer härteren Szenen.

Die Moral kennt längst keine Grenzen mehr und das Kind wird zum billigen Produkt!

Gemäss Kinderhilfswerk Unicef werden weltweit jährlich eine Million Kinder zu pornografischen Produktionen gezwungen und damit 20 Milliarden Dollar umgesetzt. - Das sind Dimensionen, die wir uns bewusst machen müssen - und die uns bewegen und aufrütteln.

Diesen Kampf zum Schutz der jüngsten und zugleich wehrlosesten Mitglieder unserer Gesellschaft müssen wir gemeinsam führen, denn Verbrechen gegen Kinder kennen keine Grenzen.

Deshalb sind Tagungen wie diese so wichtig.

Ein Kampf, der nicht einfach zu gewinnen ist: so rasant die Technologie fortschreitet, so schnell ändern sich auch die Formen der Internetkriminalität. Für Polizei und Strafverfolgungsbehörden bedeutet das immer wieder Neuland. Um so wichtiger sind internationale Kooperationen und griffige Abkommen.

Beispielsweise haben wir mit den thailändischen Behörden vereinbart, im nächsten Jahr in Bangkok einen schweizerischen Polizeiattaché zu stationieren. Dadurch können wir Verfahren gegen Schweizer, die in diesem für Sextourismus bekannten Land straffällig werden, effizienter führen und unterstützen.
Der bilaterale Rechtshilfevertrag mit den Philippinen zielt ebenfalls auf die effizientere Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Auch müssen die Gesetze immer wieder neu hinterfragt und angepasst werden. Hatten wir in der Schweiz 1992 - in den Anfängen des Internet - noch 11 Verurteilungen wegen harter Pornografie, waren es 1998 bereits 794 und 1999 wieder 441.

Deshalb haben wir dieses Jahr auch den Besitz von kinderpornografischen Bildern unter Strafe gestellt. Damit wollen wir der Weiterverbreitung dieses schändlichen Materials entgegenwirken.

Mit dieser Massnahme erfüllen wir ausserdem einen weiteren Punkt der "Cybercrime Convention" des Europarates, die die Schweiz im November 2001 unterzeichnet hat.

Ganz neu haben wir überdies festgelegt, dass die Verjährung von schweren Sexualdelikten an Kindern bis zum 25. Lebensjahr des Opfers dauert.
Damit setzen wir ein klares Zeichen:
Verbrechen gegen Kinder werden nicht toleriert, sondern strafrechtlich verfolgt!

Künftig wollen wir auch Täter, die sich in der Schweiz befinden und im Ausland Sexualdelikte an Kindern begangen haben, nach schweizerischem Recht verfolgen - unabhängig von der Nationalität des Täters und ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit am Begehungsort.

Das Strafgesetz wird zurzeit revidiert. Darin vorgesehen ist auch die Ausdehnung der Sicherungsverwahrung von gefährlichen Tätern, was gerade bei Sexualdelikten von Bedeutung ist.

Anfang nächsten Jahres nehmen wir eine Internet-Monitoring-Stelle in Betrieb, die uns erlaubt, die Tatbestände systematisch zu erfassen, aufzubereiten und rascher an die für die Ermittlungen zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Das mag eher bescheiden tönen. Aber mit dem nötigen Druck der öffentlichkeit, die durch die internationale Aktion "Landslide" - oder "Genesis", wie sie bei uns heisst - vermehrt sensibilisiert ist, werden die Massnahmen rascher vorangetrieben werden.

Denn die Aktion hatte auch einen positiven Effekt: Sie hat die Bevölkerung aufgerüttelt!

Sofort nach Bekanntwerden der Aktion wurden auf Parlaments- und Parteiebene Anstrengungen unternommen, um die heutige Gesetzgebung noch weiter zu verschärfen.
Ich habe veranlasst, dass die Aktion und natürlich auch die parlamentarischen Vorstösse geprüft und analysiert werden. Daraus werden wir Schlussfolgerungen ziehen und nötigenfalls auch weitere Massnahmen ergreifen.

Wir verfolgen eine Strategie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern auf drei Ebenen:

  1. Internationale Vernetzung:
    Die internationale Koordination und Zusammenarbeit ist uns ausserordentlich wichtig. - Deshalb führen wir auch sehr gerne diese 20. Interpol-Tagung durch.
    Bedeutend in der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung sind auch die bilaterale Polizeizusammenarbeit und ein Verbindungsbeamten-Netzwerk. Wie bereits erwähnt, hat die Schweiz ausserdem die "Cybercrime Convention" des Europarates unterschrieben.
  2. Nationale Koordination:
    Im Januar nehmen wir die geplante Internet-Monitoring-Stelle in Betrieb. Essenziell ist ausserdem die Koordination von Fällen in der Schweiz, aber auch mit dem Ausland.
  3. Lokale Ermittlungstätigkeit:
    Kindsmissbrauch ist in der Schweiz kaum je organisiert. Um so bedeutender ist die lokale Ermittlung in Einzelfällen. Den Kantonen kommt dabei eine tragende Rolle zu.

    Erste Auswertungen der Aktion "Genesis" zeigen, dass im Bereich Verbrechensbekämpfung gegen Kinder aber noch Optimierungsbedarf besteht.

    Ich könnte mir vorstellen, dass in so grossen Fällen wie "Genesis" der Bund eine Ermittlungskompetenz erhält - nicht eine generelle und umfassende Zuständigkeit, sondern eine für wirklich grosse Fälle. So, wie der Bund auch bei der Wirschaftskriminalität für internationale oder mehrere Kantone umfassende Fälle zuständig ist. Auf diesem Weg will ich weitergehen - dann aber basierend auf einer umfassenden Analyse der Aktion.

    Eine solche Bundeskompetenz wird auch von einer kürzlich eingereichten parlamentarischen Initiative verlangt.

Wir diskutieren zurzeit über die Verbesserung der organisatorischen, personellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, um inskünftig Fälle wie "Genesis" - gemeinsam mit den Kantonen - noch effizienter bewältigen zu können.

Es ist mir persönlich ein grosses Anliegen, dass das widerliche kinderpornografische Treiben eingedämmt werden kann.

Kinderschutzorganisationen müssen in ihrem Engagement für den Schutz des Menschenrechts und der Rechte des Kindes unterstützt werden.

Obwohl es noch keine verlässlichen Zahlen über den Schweizer Kinderpornografiemarkt gibt, ist die Situation nicht zu unterschätzen. Die Zahl der rund 1100 "Landslide"-Kunden, die in die Operation "Genesis" involviert sind, scheint auf den ersten Blick gross zu sein. Beim zweiten Gedanken wird mir jedoch klar, dass es sich bei "Genesis" nur um einen kleinen Teil des grossen kinderpornografischen Sumpfes handeln kann.

übrigens dürfen wir die Täterschaft nicht generalisieren - wir sprechen im Zusammenhang mit Kinderpornografie immer nur von männlichen Tätern. Frauen gehören zwar nicht zu den Konsumenten, doch auch sie haben entdeckt, dass der Handel mit Kinderpornografie ein Milliardengeschäft ist.
Dass auch Frauen - als Mütter, Schwestern, Verwandte oder Freundinnen und allzuoft selbst bedroht und ausgenützt - sich auf dieses abscheuliche Geschäft mit hilflosen Kindern einlassen, ist für mich enttäuschend und macht mich nachdenklich.

Die Frage ist jetzt: Wie geht die Gesellschaft mit dem offensichtlich zunehmenden Bedürfnis nach sexuellen Perversitäten um? Aufklärung tut not - in der Schweiz, weltweit - wo immer auch kinderpornografische Bilder hergestellt und damit die meisten Kinder missbraucht werden.

Auch die Nichtregierungsorganisationen sollen in ihrem Kampf für den Schutz der Menschenrechte und der Rechte des Kindes unterstützt werden. Die Zusammenarbeit mit den NGOs ist bei der Bekämpfung dieser Verbrechen essenziell.
Nichtregierungsorganisationen haben beispielsweise in den vergangenen Jahren einen entscheidenden Beitrag bei der Bekämpfung des Kindersextourismus beziehungsweise der Strafverfolgung im Ausland geleistet.

Wir können nie genug gegen diese Verbrechen unternehmen! Ich will immer wieder die Rahmenbedingungen hinterfragen und nötigenfalls verbessern, damit Verbrechen gegen Kinder wirksamer bekämpft werden können.

Im Namen des Bundesrates und der Schweizer Bevölkerung danke ich Ihnen allen für Ihren unermüdlichen Einsatz. Sie haben meine Wertschätzung für Ihre schwierige Arbeit und Ihr grosses Engagement .

Ich wünsche Ihnen eine interessante und erfolgreiche Konferenz und hoffe, dass Sie auch noch Zeit finden, um unser Land ein wenig kennen zu lernen.