Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung: Verabschiedung der Botschaft
Pressekonferenz von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold vom 12. Februar 2002
Reden, EJPD, 12.02.2003. Es gilt das gesprochene Wort
Warum fordern wir - als Vertreter von Staat und Regierung - nur von den Unternehmen der Wirtschaft mehr Transparenz, mehr öffentlichen Zugang zu den wichtigsten Fakten und Zahlen? - Soll die Verwaltung davon ausgenommen werden? - Der Bundesrat meint NEIN.
Er will, dass zukünftig auch die Verwaltung, dort wo vertretbar, zu mehr Transparenz verpflichtet wird und hat deshalb heute das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung verabschiedet.
Damit finden über zwanzigjährige Vorbereitungsarbeiten ihren Abschluss. Die lange Vorgeschichte dieses Projektes zeigt die Schwierigkeiten, die zu überwinden waren. Die Arbeiten waren denn auch überdurch-schnittlich und regelmässig von intensiven Auseinander-setzungen geprägt. Im Laufe der Arbeiten musste viel Überzeugungsarbeit geleistet un zahlreiche Kompromisse eingegangen werden. Dieser lange "Reifeprozess" gibt nun der Vorlage die Ausgewogen-heit.
Gesteigertes Bedürfnis nach staatlicher Information
In der heutigen Kommunikations- und Informationsgesellschaft gibt es ein gegenüber früher gesteigertes Bedürfnis nach staatlichen Informationen und nach Kommunikation mit staatlichen Behörden. Das Öffentlichkeitsgesetz nimmt dieses Bedürfnis auf. Es führt im Umgang mit Informationen zu einem Paradigmenwechsel. Und das führt zu einem Kulturwandel und zu einer offeneren, bürgerfreundlichen Verwaltung.
Heute gilt für die Bundesverwaltung der Geheimnis-grundsatz. Mit dem Öffentlichkeitsprinzip wird dieser Grundsatz umgekehrt: Alle Informationen sind öffentlich, sofern sie nicht unter eine Ausnahmeklausel oder eine besondere Geheimhaltungsbestimmung fallen.
Dieser Paradigmenwechsel stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden und verbessert dadurch die Beziehung. Dies wiederum begünstigt die Umsetzung staatlicher Massnahmen. Die Einführung des Öffentlich-keitsprinzips ist für die Verwaltung ein kultureller Wandel, hin zur Transparenz in der Verwaltung.
Entwicklung in den Kantonen und im Ausland
Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips nimmt der Bund eine Entwicklung auf, die sich in den Kantonen und auf internationaler Ebene schon seit längerem vollzieht. Bereits sind - nach dem Kanton Bern - auch die Kantone Solothurn, Genf und Jura daran, diesen Wechsel zu vollziehen. In weiteren Kantonen laufen gegenwärtig Vorbereitungsarbeiten. Zahlreiche europäische und einige aussereuropäische Staaten kennen das Öffentlichkeitsprinzip.
Was bringt das Öffentlichkeitsgesetz der Bevölkerung?
Der Kern besteht in einem neuen subjektiven Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Jede Person kann Einsicht in ein Dokument oder eine Kopie davon verlangen, ohne dafür eine Begründung, ein besonderes Interesse angeben zu müssen.
Ausnahmen vom Recht auf Zugang sind zum Schutz von überwiegenden öffentlichen und privaten Interessen vorgesehen. Bisher bestehende spezialgesetzliche Geheimhaltungsnormen - zum Beispiel das Bankgeheimnis oder das Steuergeheimnis - behalten unverändert ihre Geltung.
Aber auch öffentliche Interessen bleiben geschützt, so zum Beispiel bei Fragen der inneren Sicherheit oder der freien Meinungsbildung des Bundesrates (das Mitberichtsverfahren).
Stärkung der Stellung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung
Das neu geschaffene Recht auf Zugang zur Information der Behörden trägt zur freien politischen Willensbildung bei und stärkt die demokratischen Rechte und damit die Stellung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung. Information ist auch wichtig damit Kontrolle wahrgenommen werden kann.
Nutzen für die Verwaltung
Für die Verwaltung bedeutet dies, dass das Dokumentenmanagement verbessert werden muss. Eine effizientere Aktenbewirtschaftung ist auch ein Beitrag an eine modernere Verwaltungsführung.
Befürchtungen
Der mit dem Öffentlichkeitsgesetz angestrebte Paradigmenwechsel weckt auch Befürchtungen. Im besonderen wird die Gefahr gesehen, die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips führe zu einer Erschwerung der Verwaltungstätigkeit und zu beträchtlichem Mehraufwand. Hier galt es, Massnahmen und Verfahren vorzusehen, welche dieser Befürchtung entgegenwirken und gleichzeitig die Substanz des Zugangsrechtes wahren.
Keine "gläsernen Bürgerinnen und Bürger"
Besonders wichtig, ist, dass die Transparenz der Verwaltung nicht zu "gläsernen Bürgerinnen und Bürgern" führt. Das Gesetz gewährleistet den Schutz von Personendaten und anderen sensitiven Informationen.
Schlusswort
Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Öffentlichkeit der Verwaltung anerkennt der Bundesrat die grundlegende Bedeutung der Information in der heutigen Gesellschaft. Er will mit dem Öffentlichkeits-gesetz eine Lücke im Gefüge der Informations- und Kommunikationsinstrumente des Bundes schliessen.
