Finanzpolitische Lage des Bundes und Auswirkungen auf den Asyl- und Migrationsbereich
Asylkonferenz am 4. April 2003 in Bern, Sprechnotiz von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
Reden, EJPD, 04.04.2003. Es gilt das gesprochene Wort
Der Bundesrat hat deshalb ein umfassendes Entlastungsprogramm beschlossen.
Angesichts der umfassenden Sparmassnahmen in allen Bereichen der Bundesfinanzen, so auch bei den Sozialversicherungssystemen, ist es für den Bundesrat keine Frage, dass auch im Asylbereich gespart werden muss.
Ebenso klar ist für mich aber auch, dass es nicht einfach zu einer Kostenverlagerung auf die Kantone kommen darf. Daher lehne ich auch die einfachste Lösung, nämlich lineare und zugleich massive Kürzungen im Asylbereich, ab.
Lineare Kürzungen würden die Finanzierung von sinnvollen und wirkungsvollen Instrumenten gefährden, wie beispielsweise von Beschäftigungsprogrammen. Gerade diese aber tragen entscheidend dazu bei, dass Spannungen im Zusammenleben von Schweizerinnen und Schweizern mit Asylsuchenden abgebaut und damit die Akzeptanz erhöht wird.
Dem Bundesrat habe ich folgenden Vorschlag unterbreitet, der auch in Ihren zugestellten Unterlagen ausgeführt ist:
Personen mit einem Nichteintretensentscheid sollen nicht mehr ins Fürsorgesystem im Asylbereich aufgenommen werden. Diese Personen werden weggewiesen und müssen unser Land verlassen.
Bleiben sie trotzdem hier, werden sie wie alle übrigen illegal anwesenden Ausländerinnen und Ausländer behandelt, welche zur Ausreise verpflichtet sind. Der Effekt einer solchen Systemänderung ist ein doppelter.
Zum einen können Einsparungen in der Sozialfürsorge erzielt werden, zum anderen ist zu erwarten, dass die Zahl der Asylgesuche sinken wird. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass mit dem neuen Modell ausländische Personen ohne Asylgründe keine Vorteile mehr daraus ziehen können, wenn sie ein Asylgesuch einreichen.
Ob und wie stark die Asylgesuche tatsächlich sinken, hängt allerdings wesentlich davon ab, wie hoch die Zahl der Zweitgesuche aus dem EU-Raum wegen unserem Abseitsstehen von Dublin II ausfällt.
So oder so: Wir sind überzeugt, dass der Vorschlag des Bundesrates zu einem Rückgang der ungerechtfertigten Asylgesuche beitragen wird.
Der Vorschlag bedeutet keine Verhärtung im Asylbereich, im Gegenteil.
Personen, welche einen Nichteintretensentscheid erhalten, haben ein offensichtlich ungerechtfertigtes oder sogar ein missbräuchliches Asylgesuch gestellt.
Es ist daher durchaus konsequent, sie gar nicht erst in das Fürsorgesystem aufzunehmen. Damit wird gleichzeitig das eigentliche Asylverfahren aufgewertet, welches heute durch die hohe Anzahl von ungerechtfertigten Gesuchen belastet ist.
Der Vorschlag hat aber Auswirkungen auf die Kantone, Städte und Gemeinden, da ein Teil dieser Personen sich weiterhin illegal in unserem Land aufhalten wird. Zudem ist aufgrund unserer Bundesverfassung die Existenzsicherung auch gegenüber solchen Personen zu gewährleisten.
Diese wird aber nur "auf Antrag" gewährt, d.h., wenn sich die entsprechende Person beim Staat meldet und ihre Bedürfnisse geltend macht.
Die Mittel zur Existenzsicherung werden somit nicht automatisch allen Personen gewährt, welche ja unser Land schon hätten verlassen müssen.
Sofern hier bei den Kantonen Kosten anfallen, sind diese vom Bund zu übernehmen.
Das von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitete Monitoring wird aufzeigen, in welchem Ausmass den Kantonen, Städten und Gemeinden tatsächlich Mehrkosten erwachsen.
Ich erwarte nicht, dass diese Mehraufwände höher liegen werden als jener Teil der Einsparungen, welchen wir an die Kantone zurückerstatten wollen. Sollte dies aber trotzdem der Fall sein, werde ich nicht zögern, Anpassungen vorzunehmen und diese Mehraufwände ebenfalls finanziell zu entgelten.
Ich bin mir bewusst, dass die Kostenverlagerung vom Bund auf die Kantone nicht der einzige Kritikpunkt ist.
Bereits an meiner Sitzung mit den Vorständen der SODK und KKJPD am 13. Februar haben wir verschieden Risiken thematisiert:
Einer der gewichtigsten Punkte hierbei ist sicherlich der Vorwurf, mit diesem Vorschlag werde letztlich die Illegalität gefördert.
Ich halte hier aber klar fest: Den Kantonen stehen auch mit dem vorgesehenen Systemwechsel die gleichen Mittel zum Vollzug abgewiesener Asylsuchender zur Verfügung wie heute.
Es wird auch oft vergessen, dass bereits heute über 50 % der abgewiesenen ausreisepflichtigen Asylsuchenden "unkontrolliert abreisen". Das heisst, sie reisen aus, ohne sich abzumelden, oder sie tauchen in der Schweiz unter. Das aber erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren, in denen sie auf Kosten des Staates gelebt haben.
Die laufende Asylgesetzrevision enthält zudem neue Hafttatbestände, welche den Kantonen zusätzliche Instrumente in diesem Bereich zur Verfügung stellen.
Ich bin mir aber bewusst, dass es sich um komplexe Fragestellungen handelt, welche umfassender Diskussionen bedürfen. Auch hängt der Erfolg bei der Umsetzung entscheidend von der sorgfältigen Vorbereitung sowie Begleitung ab.
Aus diesem Grund hat das BFF zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen, Städten und Gemeinden zwei Sitzungen auf technischer Ebene durchgeführt. An diesen Zusammenkünften wurden die aufgeworfenen Fragen detailliert besprochen und mögliche Lösungen erarbeitet.
Auf technischer Ebene hat also bereits eine sehr intensive Diskussion stattgefunden. Für mich entscheidend ist aber die politische Akzeptanz des Vorschlags sowie der Wille, den Systemwechsel erfolgreich umzusetzen.
Und hier bin ich auf Sie alle angewiesen!
Vor diesem Hintergrund ist es mir ein Anliegen, heute mit Ihnen über die politischen Rahmenbedingungen zu sprechen. Dabei sollten wir uns nicht in technischen Fragen verlieren, auch wenn diese für eine gute Umsetzung - ich wiederhole es - von grosser Bedeutung sind.
Wir werden heute auch keine Beschlüsse fassen können. Der vorgeschlagene Systemwechsel im Asylbereich ist ja Teil des gesamten Entlastungsprogramms des Bundes, welcher Ihnen im Mai zur Vernehmlassung zugestellt wird.
Im Rahmen dieser Vernehmlassung werden Sie alle die Möglichkeit zu einer ausführlichen Stellungnahme haben.
Heute aber geht es für mich darum, Ihre politische Haltung zum vorgelegten Vorschlag zu erfahren.
Die Gretchenfrage, die wir beantworten müssen, ist die Folgende:
Ist jemand der Auffassung, dass für Personen, die offensichtlich unbegründete Asylgesuche gestellt haben und abgewiesen werden, der Bund oder die Kantone Sozialhilfe leisten sollen?
Wenn ja, führen wir das kostspielige System weiter bis es explodiert.
Wenn nein, beauftragen wir unsere Mitarbeitenden, einen Systemwechsel vorzunehmen, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, Bund und Kantone entlastet und eine abschreckende Wirkung auf Personen hat, welche unser Asylsystem ausnützen wollen.
Meine Damen und Herren, es ist mir wichtig, dass Personen, die unseren Schutz brauchen, vollumfänglich von unserem Sozialsystem profitieren können. Es ist mir auch wichtig, dass Personen, deren Rückkehr langfristig nicht zumutbar ist, humanitär aufgenommen werden, so wie der Bundesrat das in der Asylgesetzrevision vorschlägt.
Ich bin aber nicht bereit, tatenlos zuzusehen, wie Ausländerinnen und Ausländer, die illegal in unser land kommen und ein völlig unbegründetes Asylgesuch einreichen, also jene Personen, die offensichtlich keine Asylgründe haben und die Behörden täuschen, die Grosszügigkeit von Bund, Kantonen und Gemeinden ausnützen.
Mit diesen Bemerkungen möchte ich Ihnen das Wort übergeben.
