Gesellschaft
Die im Juli 2008 eingereichte Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" will die Errichtung von Minaretten in der Schweiz verbieten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Initiative gegen zentrale Menschenrechte verstösst und den religiösen Frieden gefährdet. Ausserdem ist sie ein unnötiger Eingriff in kantonale und kommunale Kompetenzen im Raumplanungs- und Baurecht. Aus diesen Gründen beantragt er dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
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In der Schweiz sind die passive und die indirekte aktive Sterbehilfe erlaubt. Mit dieser liberalen Regelung wird einerseits das menschliche Leben geschützt, andererseits aber auch der Wille von sterbewilligen Personen respektiert. Damit unterscheidet sich die Schweiz von den umliegenden Ländern. Dies führt aber zu einem sogenannten Sterbetourismus mit unerwünschten Folgen. Offen ist die Frage, ob diese beiden Formen der Sterbehilfe auch ausdrücklich gesetzlich geregelt werden sollen. Klar ist hingegen, dass die direkte aktive Sterbehilfe (gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden eines Menschen) weiterhin uneingeschränkt strafbar bleiben soll.
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Mit dem neuen Bundesgesetz können zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Beziehung rechtlich absichern. Ziel ist der Abbau von Diskriminierungen und Vorurteilen, die Anerkennung von Für- und Vorsorgeleistungen von gleichgeschlechtlichen Paaren sowie rechtliche Anpassungen im Erb-, Ausländer- und Sozialversicherungsrecht.
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